Die Stellplatzsatzung ist passé. Die neue Mobilitätssatzung sieht wesentliche Erleichterungen vor. So kann die Anzahl der Stellplätze durch eine gute Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr reduziert werden. Die Grenze ab der ein zweiter Stellplatz für Wohnungen errichtet werden muss, liegt nun bei 120m2 und nicht mehr bei 95m2.
Aber auch Fahrräder müssen nun berücksichtigt werden, pro WE 2 Stellplätze ab 120m2 3 Stellplätze. Auch die Anforderungen an diese werden in der Satzung beschrieben, wie Mindestgrößen und Zugänglichkeit.
Bedenken äußerte Stadtrat Kai Kühnel zum „Bolidenparagraphen“ 8 in der neuen Mobiitätsatzung. Dort werden die Mindestmaße für den Stellplatz von 250 cm / 500 cm auf 270 / 520 cm. Dies verteuere gerade in Tiefgaragen den Wohnungsbau erheblich, Kühnel plädierte für die Freiheit den Bauwerbern zu überlassen ob sie die Mindestmaße der Garagenverordnung überschreiten wollen. In einer getrennten Abstimmung stimmte lediglich Thomas Kreß (Grüne) mit Kai Kühnel.
Insgesamt wurde nach zweistündiger Diskussion die neue Mobilitätssatzung mit einer Vielzahl von Änderungen und Kompromissen einstimmig beschlossen und wird in der nächsten Stadtratssitzung abschließend behandelt.
