Bauauschuss lehnt ab 15 Stellplatzablösungen zuzulassen.

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Heftige Disonanzen quer durch die Reihen löste der Antrag auf Vorbescheid für ein Ärztehaus an der Schillerstraße aus. Der Antrag zielte darauf ab auf den Bau einer Tiefgarage aus wirtschaftlichen Gründen zu verzichten und eine Ablösung der Stellplätze zu akzeptieren.

CSU-Stadtrat Wolfgang Moll warf ein, dass längst nicht alle planerischen Möglichkeiten ausgeschöpft worden seien, so könne der Bau auch aufgständert werden und die Stellplätze in einem abgesenkten Halbgeschoss untergebracht werden.

Bündnis-Stadtrat Kühnel bestätigte Moll, OB Bürgel wiedersprach dem, CSU-Stadträtin Schmidt-Podolsky meinte, dass dann die Abstandsflächen nicht eingehalten werden würden, CSU-Stadtrat und Architekt Erwin Zehrer warf ein, dass noch genügend Reserven für die Abstandsfläche vorhanden seien.

Schließlich mahnte Kai Kühnel an, dass das Bauamt immer noch nicht die Stellplatzverordnung vorgelegt habe, wie seit Monaten gefordert. Bauamtsleiter Simon begründetete dies mit der Überlastung des Amtes, worauf Kühnel entgegnete, dann bräuchte man sich aber heute nicht streiten, wenn der Fehler aus der letzten Novellierung der Stellplatzverordnung endlich beseitigt wäre.

Die Dachauer Satzung schreibt doppelt so viel Stellplätze als die Musterbauverordnung für Arztpraxen vor.

Statt 15 müßte der Bauwerber dann nur 7,5 Stellplätze ablösen. OB Bürgel meinte dann könne ja die Genehmigung ausgesprochen werden und die Stellplatzverordnung nachträglich geändert werden. Dies lehnte der Ausschuss jedoch ab.

Stadtrat Zehrer mahnte an, dass die Unverhältnismäßigkeit im Vergleich zur Mustersatzung nicht nur bei Praxen sondern auch bei Büroflächen gegeben sei.

Man einigte sich schließlich darauf, dass zunächst die Verordnung geändert werden müsse und dann der Antrag erneut behandelt werde.

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