Immer wieder wird Vermieterinnen und Vermietern eingeredet, sie müssten ihre Wohnungen möglichst teuer vermieten, sonst drohten steuerliche Nachteile. Das stimmt so nicht.
Das Finanzamt erkennt Mieteinnahmen in voller Höhe an, solange mindestens 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden. Erst unterhalb dieser Grenze kann es zu Kürzungen bei den Werbungskosten kommen.
Ein Beispiel:
Eine Wohnung in Dachau, Baujahr 1972, 75 m² groß.
Der Mietspiegel der Stadt Dachau gibt hier – je nach Lage und Ausstattung – zum Beispiel 12 €/m² als ortsübliche Vergleichsmiete an.
- 100 % = 12 €/m² → 900 € Kaltmiete
- 66 % = ca. 7,90 €/m² → 592 € Kaltmiete
Das bedeutet: Wer diese Wohnung für 600 € kalt vermietet, ist steuerlich voll abgesichert. Niemand muss also Höchstpreise verlangen, nur um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Im Zweifel fragen Sie ihre Steuerberaterin oder ihren Steuerberater
Unsere Botschaft:
Kostengünstiges Vermieten ist möglich – und wichtig für Dachau. Nicht die Renditephantasien zählen, sondern bezahlbarer Wohnraum für die Menschen, die hier leben.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Maßgeblich ist immer die individuelle Situation. Bitte im Zweifel beim Steuerberater oder Finanzamt nachfragen.
Bisher erschienen:
23.08.25 Möblierte Wohnungen – so berechnet das Finanzamt die Vergleichsmiete
22.08.25 Warum wir eine Serie für Vermieter starten

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