In der Bauausschusssitzung am Dienstag den 8.10.24 war im nichtöffentlichen Teil das Thema „Ehemalige MD-Papierfabrik“ vorgesehen. Das Bündnis für Dachau beantragte den Tagesordnungspunkt zumindest in dem Teil der die Änderung des Grundlagenvertages betraf öffentlich zu behandeln. OB Hartmann hatte dagegen nichts einzuwenden und auch der Ausschuss stimmte dem zu.
Bisher war im Grundlagenvertrag festgehalten, dass „die bauliche Entwicklung vorrangig vom angrenzenden Altstadtfuss zu beginnen“ hat. Also von Nord nach Süd. Hintergrund war, dass der damalige Stadtrat befürchtete, wenn zunächst der Holzlagerplatz bebaut wird, die nördlichen Flächen viel später oder gar nicht entwickelt werden, da sehr viel schwieriger zu entwickeln. Das war auch der Wissenstand bei den zahlreichen Bürgerbeteiligungen.
Die Verwaltung argumentierte, da die Altlasten bereits entsorgt wurden und der Eigentümer in Vorleistung gegangen sei. Kai Kühnel vom Bündnis für Dachau betonte, dass dies nach dem Bodenschutzgesetz ohnehin eine Selbstverständlichkeit und Pflicht des Eigentümers sei.
Während die SPD Einverständnis mit der Änderung des Grundlagenvertages signalisiert, betont die CSU, dass sie sich schwer damit tue. Die Verwaltung führte an, Voraussetzung für die Zustimmung wäre u.a. die vorzeitige Herstellung des Grünzuges mit Radweg im nördlichen Teil.
Schließlich stimmte der Ausschuss dem Kompromissvorschlag von Kai Kühnel zu, dass der Beschlussvorschlag mit folgenden Wortlaut geändert wird:
Der Vorschlag der Grundstückeigentümerin einer baulichen Entwicklung beginnend im geplanten allgemeinen Wohngebiet südlich der Ostenstraße besteht – abweichend von den Regelungen in der städtebaulichen Grundlagenvereinbarung von 2008 und deren 1. Fortschreibung von 2019 kann in Aussicht gestellt werden.
Ursprünglich war der Wortlaut mit „besteht Einverständnis“ formuliert.
Das heißt, dass Bedingungen zunächst erfüllt werden müssen, die bereits formuliert sind und noch formuliert werden müssen, bevor letztendlich ein Beschluss gefällt wird.

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