Bündnis im Kreistag – Landratsamt neu denken

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in der letzten Amtsperiode – als die Welt scheinbar noch in Ordnung war – wurde der Neubau
des Landratsamtes am bisherigen Standort beschlossen. Dies ist ein Vorhaben, das mit allen
Kosten einen dreistelligen Millionenbetrag kosten dürfte. Immer noch sind die Gesamtkosten
auch für uns Kreisrät*innen eine echte Wundertüte. Wir hatten schon im letzten Jahr angeregt,
darüber nachzudenken, dieses Vorhaben zumindest zu verschieben. Angesichts der aktuellen
Haushaltslage ist dies umso dringender, worauf wir schon in der Haushaltsdebatte hingewiesen
haben. Insgesamt erscheint uns heute aber sogar notwendig, die Frage des Ob nochmals neu zu
stellen. 
 
Das Bündnis für Dachau stellt dazu folgenden gestaffelten
 
Antrag:
 
1. Der Kreistag möge erneut beschließen, ob das Landratsamt neu gebaut werden soll.
Hierzu müssten von Seiten der Verwaltung die prospektiven Kosten einerseits sowie de-
ren Auswirkungen auf die Haushalte der kommenden Jahre einschl. der Veränderung
der daraus resultierenden Erhöhung der Kreisumlage dargestellt werden.
2. Sollte sich der Kreistag erneut für den Neubau entscheiden, möge ein Beschluss darüber
gefasst werden, 
a) wann neu gebaut und 
b) wo der Neubau erfolgen soll.

Begründung:
 
Zu 1.  OB
 
Die Haushaltslage hat sich in den seit dem urspr. Beschluss vergangenen Jahren dramatisch ver-
schärft. Diese Auffassung wird nach unserer Beobachtung zumindest von der weit überwiegen-
den Mehrheit im Kreistag geteilt. Es handelt sich bei dem Neubauvorhaben für den Landkreis
um ein „Jahrhundertprojekt“, obwohl oder gerade auch weil der bisherige Bau bereits nach
rund 40 Jahren abgerissen werden soll. 
 
Natürlich kann nicht jeder Beschluss des Kreistages immer wieder neu in den Gremien behan-
delt werden. Einmal gefasste Beschlüsse sollten grundsätzlich Bestand haben. Allerdings sind
die Bau- und Baunebenkosten selbst bei vorsichtiger Schätzung so hoch, dass der Neubau, der
für sich genommen übrigens keine Pflichtaufgabe des Landkreises ist, nochmals komplett auf
den Prüfstand gestellt werden muss.
 
Zu dieser Frage des Ob gehört auch die alternative Überlegung, ob statt eines Neubaus nicht
auch eine Standortverlagerung in ein anderes Gebäude auf Mietbasis erfolgen könnte. Gewer-
beimmobilien sind heutzutage keine Mangelware mehr. Auf dem MD-Gelände entstehen in den
nächsten Jahren entsprechend den Wünschen einer Mietpartei modellierbare Gebäude, deren
Eigentümer über einen staatlichen Vertragspartner mit beidseits gewünschter sehr langfristiger
Mietvertragslaufzeit froh sein dürften. 
 
 
Zu 2. a)  WANN
 
Ein Verschieben des Neubaus erscheint schon angesichts der seit diesem Jahr völlig veränder-
ten Lage an den Kapitel- wie an den Immobilienmärkten angezeigt. Ein Entzerren könnte ggf.
einem über die Jahre hinweg ausgewogeneren Finanzierungsbedarf dienen, der sich im Übrigen
positiv auf die Höhe der Kreisumlage auswirken sollte. Bekanntlich ächzen unsere Landkreisge-
meinden zum Teil schon seit Längerem unter einem beträchtlichen und stetig anwachsenden
Pflichtausgabenblock und können sich freiwillige Ausgaben zum Wohle der Bevölkerung kaum
noch leisten.
 
 
Zu 2. b)  WO
 
Es ist heutiger Sicht schlicht nicht akzeptabel, ein erst wenige Jahrzehnte altes Gebäude abzu-
reißen. Dies würde eine ungeheure Ressourcenverschwendung darstellen. Die Zeit des perma-
nenten Ab- und Neuaufbauens ist angesichts von Klimawandel, Rohstoffknappheit und globaler
Energiekrise vorbei. 
 
Wenn das Landratsamt aber größer werden und deshalb neu gebaut werden soll, ist der Abriss
des jetzigen Gebäudes jedenfalls nicht alternativlos. Es sollte die Zeit genutzt werden, die
Standortfrage neu zu stellen. Bedingt durch die fast schlagartig gestiegenen Kreditzinsen und
gleichzeitig sinkende Immobilienpreise könnte an einem anderen Platz ein geeignetes Grund-
stück zu finden sein. 
  
Denn manch ein Verkäufer von bebaubaren Gewerbegrundstücken sieht sich derzeit damit kon-
frontiert, dass der ein oder andere Interessent seine Investitionspläne zusammenstreicht.
Bspw. könnte auf dem MD-Gelände westlich der Bahn die bislang erarbeiteten Pläne möglicher-
weise ohne allzu große Veränderungen übernommen werden, sogar ohne die massiven Prob-
leme, die der Bau der zweigeschossigen Tiefgarage auf dem ehemaligen Weihergrundstück hier
mit sich bringt. Ganz zu schweigen von der Tatsache, dass eine sicherlich sehr teure mehrjäh-
rige Interimslösung (wo soll das Landratsamt während des Baus untergebracht werden?) entfal-
len könnte. Es bräuchte auch nur einen Umzug statt derer zwei bei der jetzigen Planung. Auch
wären für die Mitarbeiter*innen wie für die Bevölkerung gleich zwei S-Bahnstationen gut bzw.
noch besser für den Weg zum Landratsamt erreichbar.
 
Und wer weiß, wer sich alles für eine Nachnutzung des alten Landratsamtes interessieren mag.
In Zeiten knapper Kassen könnte es (evtl. sogar für ein anderes Amt?) attraktiv sein, ein beste-
hendes Gebäude an die eigenen Bedürfnisse anzupassen. Preiswerter als ein Neubau wäre es
allemal. Natürlich ist ein Bestandsbau nicht so schick – aber Abstriche müssen wir in Zukunft
alle irgendwie machen.
 
Nicht zuletzt hätte ein Neudenken den Vorteil, dass sich die betroffenen Abteilungen im Land-
ratsamt zunächst um die beiden gleichfalls millionenschweren Gymnasien in Karlsfeld und
Röhrmoos kümmern könnten und nicht auch noch ein drittes Großprojekt parallel verkraften
müssten. Denn irgendwann geht eine solche Mehrfachbelastung vielleicht doch zu Lasten der
Qualität. 
 
 
Für die Zwischenzeit bis zur Entscheidung über die vorangestellten beiden Anträge stellen wir
folgenden zusätzlichen 

Antrag:
 
3. Die derzeitigen Planungen des Neubaus am Standort Weiherweg sind zu stoppen.
 
Begründung:
 
Zu 3.  PLANUNGSSTOPP
 
Im Zuge der Haushaltsdebatte kam zur Frage, ob denn angesichts des dort schon angesproche-
nen Moratoriums die Planungen weitergeführt werden sollten, der Einwand, es entspreche gu-
ter Praxis, diese bis zur Planreife durchzuziehen. Alles andere sei „Verschwendung von Steuer-
geldern“. Ein Argument, das schon für die Nordumfahrung Dachaus nicht gestimmt hat. Denn
wenn nach der oben gezeigten Entwicklung zumindest unklar ist, ob das Landratsamt wirklich
neu gebaut werden soll, und noch mehr der Standort eines solchen Neubaus in Frage steht,
stellt es aus unserer Sicht gerade eine Verschwendung von Steuergeldern dar, sehenden Auges
eine Planung zu beenden, die mit größerer Wahrscheinlichkeit nicht realisiert werden dürfte,
als dass sie tatsächlich umgesetzt wird.
 
Erschwerend hierzu hat der Bauausschuss der Großen Kreisstadt Dachau kürzlich beschlossen,
dass eine Genehmigung für den Neubau des Landratsamtes erst nach Erstellung eines neuen
Gründungskonzeptes in Aussicht gestellt werden könne. Das vorgelegte Gründungskonzept mit
Bohrpfählen unter den umgebenden Straßen hindurch (Weiherweg, Brucker-Str, Bgm.-Zauner-
Ring) wurde vom Ausschuss nicht akzeptiert. Das bedeutet aber, dass zusätzliche Planungsaus-
gaben für den Standort Weiherweg in Rede stehen dürften. 
 
Sollte der Kreistag gleichwohl an der alten Planung Neubau am Weiherweg festhalten, könnte
die Planung wieder aufgenommen werden. Die dadurch entstehenden zusätzliche Planungskos-
ten wären jedoch geringer und (siehe oben) unwahrscheinlicher als die durch unseren Antrag
ersparten Beträge. 

Peter Heller       Lena Wirthmüller
Kreisrat              Kreisrätin

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