Neubau Landratsamt: Die Vollbremsung – ohne Kosten kein Satzungsbeschluss

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Der Neubau Landratsamt soll sein Baurecht nach dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren erhalten. Der Vorhabensträger ist der Landkreis.

Im Unterschied zum normalen Bebaungsplanverfahren erfordert das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren nach §12 BauGB, dass der Vorhabenträger seine finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen muss.

Der planenden Gemeinde ( = Stadt Dachau) kommt dabei die Pflicht zu, die finanzielle Leistungsfähigkeit noch vor Satzungsbeschluss zu prüfen.

Was heißt das?

  1. der Vorhabensträger muss seine finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen, dazu muss er erst mal die Projektkosten* wissen. ABER: Der Landrat behauptet, man könne diese Kosten nicht nennen. Also kann auch kein Satzungsbeschluss erfolgen, denn eine Finanzierung ohne Baukosten kann man schlecht nachweisen.
  2. hat der Landkreis dann irgendwann einmal die Projektkosten dargestellt, muss er dem Stadtrat sein Finanzierungs-konzept darlegen und die Stadt Dachau muss prüfen, ob der Vorhabensträger auch leistungsfähig ist. Da aber die Regierung mehreren Gemeinden im Landkreis Dachau die Leistungsfähigkeit bei der Genehmigung der Haushalte schon jetzt bezweifelt, musss im Umkehrschluss auch die Leistungsfähigkeit des Landkreises bezweifelt weden. Denn der Landkreis finanziert sich aus dem Haushalt der Gemeinden.
    Es ist nicht damit getan, dass Landrat Löwl einfach beschließen lässt, die Kreisumlage entsprechend zu erhöhen.

*Kosten für Interimsgebäude (evtl. mehrjährige Miete) + Abrisskosten + Baukosten + zweimalige Umzugskosten + X

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