Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts gegen eine Weiterführung einer Probephase der
Einbahnstraßenregelung in der Altstadt wurde nunmehr eine gute Möglichkeit, die Verkehrs-
situation in der Altstadt zu verbessern, unmöglich gemacht.
Das Bündnis für Dachau stellt dazu folgenden
Antrag:
Die Stadt Dachau erarbeitet ein Konzept, wie mit einer Fußgängerzone eine Verbesserung der Attraktivität der Altstadt erreicht werden kann.
Begründung:
Bereits im Vorfeld zur Entscheidung für die Einbahnstraßenregelung wurden von der Polizei verschiedene Verkehrs- und Sicherheitsprobleme geäußert.
Auch nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts gegen die Einbahnstraßenregelung in der Altstadt besteht weiterhin Handlungsbedarf für eine dauerhafte Verbesserung der dortigen Verkehrssituation – denn die Problemfelder bestehen weiterhin.
Insbesondere sind eine Verbesserung der Sicherheit für die Schulwege, eine Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Fußgänger, eine Verbesserung der Erreichbarkeit der Altstadt mit dem Fahrrad, die Unterbindung von Schleichverkehr durch die Altstadt und die Reduzierung der Lärmbelastung notwendig. Gleichzeitig muss die Erreichbarkeit der Altstadt mit dem Auto und dem ÖPNV gewährleistet bleiben.
Neben den Sicherheits- und Verkehrsproblemen hat sich im Zuge der Bürgerbeteiligung zur Einführung einer Einbahnstraße die Mehrheit der Bürger und Bürgerinnen in der Altstadt für eine
Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Altstadt ausgesprochen.
Alle diese Ziele können nach Meinung des Bündnis für Dachau mit einer Fußgängerzone mit Durchfahrtmöglichkeit für den ÖPNV erreicht werden. Wie eine genaue Ausgestaltung einer Fußgängerzone aussehen kann, ist im Rahmen dieses Antrags zu klären.