FW Antrag zu Tiny-Häusern nicht durchdacht

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Tiny-Häuser erscheinen auf dem ersten Blick charmant und werden gerade ziemlich gehyped. Nachvollziehbar, dass die FWDs da aufspringen. Allerdings ist der Antrag wenig durchdacht und hält einer Prüfung nicht stand.

Selbstverständlich kann in Bayern und in Deutschland jeder Grundstücksbesitzer sein Grundstück so unwirtschaftlich wie nur möglich bebauen. Die Frage ist nur wie sinnvoll das ist.

Der erste Trugschluss ist schon, dass, obwohl „Tiny“ also winzig, es sich baurechtlich um ein ausgewachsenes Haus handelt. Darum unterliegt es genau denselben baurechtlichen Anforderungen wie jedes andere Bauwerk auch. Das heißt ringsherum an jeder Seite 3,00m Mindestabstand. In der Regel sind Tiny-Häuser ein- oder eineinhalb geschossig. Ein Tiny-Haus in Bauwagengröße mit 3,0 Breite und 8,0m Länge verbraucht also mit einer Fläche von 24m2 eine Grundstücksfläche von mindestens 90m2. Je nach Grundstückszuschnitt aber sehr viel mehr.

Was wir alle leidlich kennen und wissen, Dachau hat ein Flächenproblem. Und somit wird es so gut wie ausgeschlossen sein, dass es die von den FWD postulierten „Restflächen“ irgendwo gibt.
Da die wenigen städtischen Flächen eh alle für sozial geförderten Wohnraum vorgesehen sind, hat sich das Thema „Rest-Flächen“ für die Stadt eigentlich erledigt.
Oder was würden all jene sagen, die dringend auf eine Sozialwohnung warten, wenn statt 4-8 Sozialwohnungen 1 Tiny-Haus auf städtischen Grund gebaut werden würde?

Das Bündnis für Dachau sieht die Tiny-Häuser kritisch. Gerade in unseren eh schon überhitzen Markt wird definitiv so kein günstiger Wohnraum entstehen. Abgesehen vom ökologischen Fußabdruck.
Aber, um nicht wieder als Verbotspartei und Spaßbremse dazustehen, es liegt sicher in der Hand von privaten Grundstücksbesitzern oder Bauträger hier ein Angebot zu schaffen. Für eine Zwischennutzung auf Brachen oder Baugrundstücken wäre eine solche Nutzung denkbar. Denn oft sind die Tinys ja mobil.
Der Antrag ist überflüssig, denn auf jedem Grundstück mit Baurecht sind Kleinsthäuser zulässig, nicht einmal der Bauausschuss müsste zustimmen.

Tiny-Haus rot, dazugehörige Abstandsflächen blau

Bericht dazu im Merkur

Bericht in der SZ

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