Nebenkosten – nicht alles muss auf die Mieter umgelegt werden
Vermieter können umlegbare Nebenkosten auf Mieter übertragen, müssen dies aber nicht. Auf freiwillige Positionen zu verzichten entlastet Mieter, solange die Warmmiete 66% der Vergleichsmiete übersteigt. Dies ist steuerlich anerkannt.
