Eine echte Fussgängerzone für Dachau

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bereits in mehreren Anträgen wurde in der Vergangenheit das verbotswidrige Parken und Einfahren auf dem Schrannen- und dem Pfarrplatz thematisiert. Mittlerweile wurden verstärkte Parküberwachungen – auch in den Abendstunden – eingeführt. Alle Maßnahmen konnten allerdings keine wirksame Lösung des Problems bewirken. Das Bündnis für Dachau stellt deshalb folgenden  
Antrag:
Die Stadt Dachau prüft inwieweit die Zufahrten über die Pfarrstraße, Wieningerstraße und Augsburger Straße mit automatisch versenkbaren Pollern gegen Falschparker abgesichert und für Anlieger geregelt werden kann. Für eine mögliche Lösung werden die entsprechenden Kosten ermittelt und in den nächsten Haushalt eingestellt.

Begründung: 
Die Fußgängerzone Schrannen- und Pfarrplatz wurden zur Steigerung der Attraktivität der Altstadt eingerichtet. Mit der derzeitigen Situation wird dieses Ziel nicht erreicht, da die deutlich beschilderte Fußgängerzone schlicht ignoriert wird und eine Überwachung der Verstöße nicht durchführbar ist. Ausnahmeregelungen, wie die Freigabe der Fußgängerzone als Parkraum zur Adventszeit, untergraben die Akzeptanz als reine Fußgängerzone zusätzlich. 

Eine bauliche Abgrenzung der Fußgängerzone kann diese Probleme lösen. Eine Zufahrt wird dadurch zuverlässig nur für Anlieger- und Lieferverkehr ermöglicht. Parkplatzsuchende werden nicht unnötig ermutigt die Fußgängerzone verbotswidrig als Parkplatz zu nutzen, insbesondere da genügend Parkraum im Volksbank- und Altstadtparkhaus vorhanden ist. Sondernutzungen als Parkraum für besondere Anlässe, wie die Adventszeit können so klar geregelt werden.
Versenkbare Poller werden in vielen Städten als zuverlässige Lösung für Zugangsbeschränkungen in verschiedenen Teilen der Stadt eingesetzt. Zum Beispiel werden in Ljubljana – grüne Hauptstadt Europas 2016 – in großen Teilen der Altstadt mittels dieser Technik die Zufahrtsmöglichkeiten geregelt. Die Wintertauglichkeit von versenkbaren Pollern kann in Tegernsee beobachtet werden. Dort ist seit einigen Jahren die Zufahrt zum Bräustüberl auf diese Weise beschränkt.
Kosten sind mit ca. 10.000 EUR pro Poller, also 30.000 EUR zu veranschlagen. Das entsprechende Budget müsste im Haushalt eingestellt werden.

Michael Eisenmann
Stadtrat

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