Horst Ullmann möchte mit seiner Liste (2) eine Ausschussgemeinschaft mit der FDP (1) anstreben.
Zu Ausschussgemeinschaften können sich nur diejenigen Räte zusammenschließen, die aus eigener Kraft nicht in einen Ausschuss kommen. D.h. man nicht zusammen mit einer Gruppierung eine Ausschussgemeinschaft bilden, die bereits „aus eigener Kraft“ einen Ausschusssitz erhalten würde. Würde man nur über das Losverfahren einen Ausschusssitz erhalten, so gilt das nicht als „aus eigener Kraft“.
Würde Seidl aus der FDP austreten uns seine innere Abkehr von dieser Partei dokumentieren, könnte er sich der Ullmann-Liste anschliessen.
