In der aktuellen Berichterstattung zur Ausschussbesetzung im Marktgemeinderat Altomünster wurde auf einen früheren Gerichtsprozess im Kreistag Dachau Bezug genommen. Dabei entstand jedoch ein missverständlicher Eindruck zum damaligen Verfahren und dessen Hintergrund.
Unser Kreisrat Peter Heller hat dazu einen Leserbrief an den Merkur verfasst, den wir hier dokumentieren.
Herr Bürgermeister Reiter bezieht sich bei der Besetzung der Ausschüsse in Altomünster auf einen früheren Gerichtsprozess im Kreistag. Die AfD habe das Verfahren nach d’Hondt „als diskriminierend empfunden und sich erfolgreich juristisch dagegen gewehrt“.
Richtig ist aber: Die AfD hatte sich dagegen gewandt, dass sie durch die Bildung einer Ausschussgemeinschaft ihren einzigen Ausschusssitz verloren hatte. Das Verfahren nach d’Hondt wurde dabei nicht als unrechtmäßig beurteilt. Es wird auch nach wie vor im Kreistag angewendet.
Da Herr Bürgermeister Reiter selbst im Kreistag sitzt, müsste er das eigentlich wissen.
Interessant ist in jedem Fall, dass er mit den Freien Wählern ganz offen einer in weiten Teilen gesichert rechtsextremen Partei die Türen öffnet. Die AfD ist zwar demokratisch gewählt, das macht sie aber nicht automatisch zu einer demokratischen Partei.
Peter Heller
Kreisrat (Bündnis für Dachau/Volt)
Für uns bleibt wichtig: Demokratische Verfahren sollten korrekt dargestellt und transparent erklärt werden. Gleichzeitig gehört es zur politischen Verantwortung, sich klar mit rechtsextremen Positionen auseinanderzusetzen.
