In den letzten Tagen wurden Aussagen verbreitet, die den Eindruck erwecken, das MD-Gelände sei bereits als Wohngebiet zu bewerten. Diese Darstellung entspricht nicht der aktuellen Rechtslage.
Die Fakten sind klar:
Das MD-Gelände ist planungsrechtlich weiterhin ein Gewerbegebiet – und das gilt so lange, bis ein neuer Bebauungsplan beschlossen und rechtskräftig ist. Entwürfe und politische Absichten ändern daran nichts.

Diese Klarheit ist wichtig, damit die Stadt sachgerecht handelt. Der Bodenwert richtet sich nach dem bestehenden Planungsrecht. Wer den Eindruck erweckt, es handle sich schon um ein Wohngebiet, verkennt nicht nur die Rechtslage, sondern riskierte damit auch finanzielle Nachteile in Millionenhöhe für die Stadt Dachau.
Als Verwaltung und Politik stehen wir in der Verantwortung, unsere Entscheidungen auf verlässliche Fakten zu stützen. Dazu gehört, sauber zwischen geltendem Recht und künftigen Planungen zu unterscheiden.
Verlässlichkeit entsteht durch klare Kommunikation. Das ist unser Ansatz.

