Bündnis für Dachau: Klare Fakten zum MD-Gelände

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In den letzten Tagen wurden Aussagen verbreitet, die den Eindruck erwecken, das MD-Gelände sei bereits als Wohngebiet zu bewerten. Diese Darstellung entspricht nicht der aktuellen Rechtslage.
Die Fakten sind klar:
Das MD-Gelände ist planungsrechtlich weiterhin ein Gewerbegebiet – und das gilt so lange, bis ein neuer Bebauungsplan beschlossen und rechtskräftig ist. Entwürfe und politische Absichten ändern daran nichts.

Auszug aus dem derzeit gültigen Flächennutzungsplan. Das MD-Gelände ist als Gewerbegebiet in Grau ausgewiesen.


Diese Klarheit ist wichtig, damit die Stadt sachgerecht handelt. Der Bodenwert richtet sich nach dem bestehenden Planungsrecht. Wer den Eindruck erweckt, es handle sich schon um ein Wohngebiet, verkennt nicht nur die Rechtslage, sondern riskierte damit auch finanzielle Nachteile in Millionenhöhe für die Stadt Dachau.

Als Verwaltung und Politik stehen wir in der Verantwortung, unsere Entscheidungen auf verlässliche Fakten zu stützen. Dazu gehört, sauber zwischen geltendem Recht und künftigen Planungen zu unterscheiden.

Verlässlichkeit entsteht durch klare Kommunikation. Das ist unser Ansatz.

Derzeitiger Planungsstand ehemaliges MD-Gelände. Rechtskraft erhält diese Planung erst, wenn der entsprechende Bebauungsplan beschlossen wird.

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