Im Umwelt- und Verkehrsausschuss wurde am 11.11.2025 ein Antrag der CSU behandelt: Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand für die auf Initiative des Bündnis für Dachau im Jahr 2022 eingeführte Baumschutzverordnung?
Das Ergebnis fiel – entgegen der Erwartungen der CSU – sehr eindeutig aus: Die Baumschutzverordnung hat in den letzten 3 Jahren die Fällung von 127 Bäumen verhindert – bei einem Verwaltungsaufwand von gerade mal etwa 300.000 EUR.
Wobei der Wert der geretteten Bäume um ein Vielfaches höher als diese 300.000 EUR ist.
Der Wert eines alten Baums ist enorm! Alleine die Kosten, um einen alten Baum zu ersetzen und zu pflegen, liegen bei ca. 10.000 EUR. Berücksichtigt man die tatsächliche „Systemleistung“ – also Kühlwirkung, Sauerstofferzeugung und Feinstaubfilterung – ergibt sich ein gesellschaftlicher Wert von bis zu 150.000 EUR pro Baum.
Johannes Spannraft von der CSU Fraktion erkannte an, dass Bäume wichtig sind, und schlug vor, dass Bauträger evtl. Baumpatenschaften für zu ersetzende Bäume übernehmen könnten. Eine solche Patenschaft kann jedoch den Wert eines alten Baums nicht ersetzen.
Bei 127 geretteten Bäumen sind wir immerhin bereits bei einem gesellschaftlichen Wert von fast 20 Millionen EUR – gegenüber lediglich 300.000 EUR Verwaltungsaufwand.
Wir Vom Bündnis für Dachau sind überzeugt: Das ist es wert!

Sehr geehrter Herr Eisenmann,
können Sie die von Ihnen in Ihrem Beitrag behaupteten Zahlen sichhaltig belegen? Vor allem würde mich interessieren, wie Sie auf die Zahl von EUR 150.000,00 pro Baum kommen?
Es gibt sicher etliche Bäume, die gerade wegen der Baumschutzverordnung (vor Erreichen der „Höchstmaße“) von den Eigentümern noch gefällt oder gar nicht erst gepflanzt werden. Gibt es hierüber Erkenntnisse? Denn nur, wenn man diese Zahlen gegenrechnen würde, könnte man zuverlässig Rückschlüsse auf die Anzahl der durch die Verordnung „geretteten“ Bäume ziehen.
Danke und viele GrüßeChristian Loderer
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Servus Herr Loderer,
die genannten Zahlen stammen aus der Verwaltungsvorlage der Stadt Dachau. Hier ein kurzer Ausschnitt dazu:
„4.3 Wert der Ökosystemdienstleistungen:
Der Wert von Baum-Ökosystemleistungen kann monetär und nicht-monetär bewertet werden und umfasst
eine breite Palette von Leistungen wie die Verbesserung der Luftqualität durch Feinstaubbindung und CO2-Absorption, das Kühlen der Stadtluft, die Reduzierung von Lärm, die Erhöhung des Immobilienwertes sowie die Schaffung von Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Diese Leistungen werden oft nicht direkt bezahlt,
sind aber für das Wohlbefinden und die Stadtplanung von großer Bedeutung, weshalb sie für wirtschaftliche Entscheidungen bewertet werden müssen.
Zahlenbeispiele aus der Fachliteratur liegen im fünf- bis sechsstelligen Bereich. So geht der Bund
Deutscher Baumschulen von etwa 659,50 €/Jahr für die Dienstleistungen einer 100-jährigen Buche aus –
das entspricht rund 65.000 € über 100 Jahre. Andere Studien beziffern diesen Wert (inklusive Wasser- und Klimaschutz, Erholung usw.) bis zu 150.000 € für eine 100-jährige Buche. Diese Schätzungen verdeutlichen, dass der volkswirtschaftliche Nutzen alter Bäume weit über dem reinen Holzmarktwert liegt.
4.4 .Fazit:
Je nach Bewertungsansatz liegt der Wert einer gesunden 100-jährigen Buche demnach zwischen rund
500 € (Holzmarktwert), 10.000 € (Sachwert) und 65.000 bis zu 150.000 € (Ökosystemdienstleistungen)“
Zum zweiten Teil Ihrer Frage. Solche Zahlen liegen natürlich nicht vor, weil wir ja schlecht die Gedanken aller Bürger scannen können. Allerdings muss man dazu sagen, dass eine solche Reaktion von unseren Mitbürgern nicht rational begründbar wäre.
Denn: Bäume egal welcher Größe können immer gefällt werden, wenn diese einem genehmigungsfähigen Neubau im Wege stehen würden. Und auch ansonsten ist ein Baum gerade in unseren mittlerweile sehr heißen Sommern Gold wert. Wie schon oben beschrieben kann die Kühlleistung eines Baums nicht hoch genug bewertet werden. Gerade in wenig grünen Stadtteilen ist die Temperatur oft bis zu 7 Grad wärmer als in grünen Stadtvierteln.
Schönen Gruß
Michael Eisenmann
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Hallo Herr Eisenmann,
danke für Ihre Antwort!
Die Reaktion, Bäume vor Erreichen der Höchstmaße zu fällen oder gar nicht erst zu pflanzen, ist sehr wohl rational begründbar:
Wie Sie selbst sagen, verursacht die Pflege und Erhaltung auch Kosten und Aufwand, die „für immer und ewig“ vom Eigentümer zu tragen sind, sobald ein Baum nicht mehr (ohne vorgesehenen Grund) gefällt werden darf. Genau deshalb – nämlich der Angst, irgendwann keine Genehmigung für die Fällung zu bekommen oder mit der Pflege nicht mehr klar zu kommen (Bäume machen nämlich nicht nur Schatten, sondern auch Arbeit und Dreck für den Eigentümer) sind in meinem Bekanntenkreis bereits einige Bäume der Verordnung zum Opfer gefallen.
Viel zielführender wäre in meinen Augen nicht ein Verbot, sondern genau das Gegenteil: ein Hilfsangebot für Eigentümer, denen ihre Bäume wortwörtlich „über den Kopf wachsen“.
Zudem wären bei einem solch enormen monetären Wert als Konsequenz des Fällungsverbots auch Entschädigungsforderungen der Eigentümer für den an die Gesellschaft erbrachten Wert denkbar und logisch.
Beste Grüße
Christian Loderer
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Hallo Herr Loderer
„Zudem wären bei einem solch enormen monetären Wert als Konsequenz des Fällungsverbots auch Entschädigungsforderungen der Eigentümer für den an die Gesellschaft erbrachten Wert denkbar und logisch.“
Grundsätzlich ein guter Gedanke. Aber sind wir nicht alle Gesellschaft und wo kommen wir hin wenn jeder der etwas für die Gesellschaft macht Geld haben will. Denken Sie nur an die zahlreichen Menschen im Ehrenamt.
„Eigentum verpflichtet“ (Artikel 14 Grundgesetz), die besagt, dass der Gebrauch von Eigentum dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll. Dies bedeutet, dass Eigentümer bestimmte Pflichten haben, wie die Gewährleistung der Verkehrssicherheit von Immobilien (z.B. Schneeräumen, Baumsicherheitskontrolle) und die Instandhaltungspflicht für vermietete Objekte.
Ich bin selbst Eigentümer und kann Ihre Gedanke gut verstehen, aber einen Baum nur als einen Gegenstand zu Betrachten, welcher nur Dreck und Arbeit macht finde ich etwas zu kurz gegriffen.
Stellen Sie sich vor, Bäume würden das auf uns Menschen anwenden, dann hätten wir sicher kein Pflegeproblem mehr……das ist sarkastisch gemeint.
Grüße
Peter Erhorn
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Sehr geehrter Herr Erhorn,
in Artikel 14 GG steht auch, dass das Eigentum gewährleistet ist. Eine Enteignung (ein nachträgliches Fällungsverbot für Bestandsgrundstücke kommt dieser m. E. zumindest sehr nahe) ist nur zum Wohle der Allgemeinheit und nur gegen Entschädigung zulässig, so steht´s auch im GG geschrieben. Das Eigentum des Einzelnen ist eben kein Selbstbedienungsladen für die Allgemeinheit und schon gar nicht für die Wiedergutmachung von politischen Versäumnissen der vergangenen Jahrzehnte.
Um nicht falsch verstanden zu werden: ich bin selbstverständlich für den Erhalt von Bäumen, aber möchte auch zu bedenken geben, dass Bäume eben auch Nachteile in Form von Arbeit und Dreck für den Eigentümer mit sich bringen, die mit der Größe der Bäume zunehmen – manchmal wird der Schatten dann auch zu viel. Wir als Eigentümer wissen wahrscheinlich alle, dass man es bei Neupflanzungen oft nicht erwarten kann, bis die Pflanzen größer werden und ehe man sich´s versieht, hat man damit zu kämpfen, dem Wuchs Herr zu werden. Während also der Baum mit den Jahren immer größer wird, werden die Eigentümer auch älter und deren Gebrechen damit meist größer, also die Arbeit beschwerlicher. Gleichzeitig nimmt aber das Einkommen mit der Rente meist ab, so dass die Beauftragung von Fremdfirmen oft nicht mehr bezahlbar ist. Den Vorschlag, man könne sich ja beizeiten (!) bei der Stadtgärtnerei beraten lassen, um nicht in die Fänge der Baumschutzverordnung zu geraten, empfinde ich geradezu als grotesk.
Insofern wäre zu Überlegen, ob nicht eine Unterstützung durch die Allgemeinheit für die Eigentümer im Ergebnis wesentlich mehr bringt als zweifelhafte Verbote. Es ist zu befürchten, dass viele in diesem Zusammenhang den Baum als risikoreiche Last empfinden und sich dann lieber ein Sonnensegel als Schattenspender installieren. Wie wäre es denn z. B. mit einem gemeinnützigen Verein, der sich bei Bedarf um die Arbeiten kümmert? Freiwillige vor!
Die Umrechnung in Euro stammt nicht von mir, ich halte die Rechnung von 65-150 TEUR pro Baum allerdings für sehr weit hergeholt (und auch eine sehr große Bandbreite). Die Rechnung von Herrn Eisenmann würde auch voraussetzen, dass es sich bei allen geretten Bäumen um die beispielhafte 100jährige Buche (und den Höchstsatz) handelt.Zugegeben: mit 20 Mio auf der Haben-Seite wäre der Stadthaushalt saniert 😉
Beste Grüße
Christian Loderer
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Servus Herr Loderer,
ja, Ihr Argument ist natürlich stichhaltig, dass Bäume auch Arbeit bedeuten. Hier ist es dann evtl. wichtig die richtigen Bäume im Garten zu pflanzen. Dafür kann man sich übrigens bei der Stadtgrün beraten lassen.
Wenn man das nicht kann oder nicht will, dann hilft aber auch keine Regelung weiter. Dann wird der Baum eben gefällt.
Im Endeffekt ist die Baumschutzverordnung wichtig, um wertvollen alten Baumbestand dann zu sichern, wenn Grundstücke in die Hand von Bauträgern geraten, die Bäume eher als Hindernis sehen.
Eine Vergütung der „Systemleistung“ ist ein durchaus interessanter Gedanke. Das fordern ja auch viele im Bereich der Agrarsubventionen, wo Bauern mehr nach Ihrer landschaftspflegenden Tätigkeit honoriert werden sollten, als nur nach Fläche. Allerdings kann ich hier aufgrund der Haushaltslage der Stadt eher keine Hoffnungen machen.
Schönen Gruß
Michael Eisenmann
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Leserbrief Baumschutzverordnung – was ist ein Baum wert?
Anscheinend ist in manchen Parteien noch nicht angekommen das wir mitten im Klimawandel stecken oder es wird schlichtweg ignoriert.
Wenn ich hier über Kosten für den Erhalt von wertvollen Bäumen lese und ihr Wert auf den reinen Holzwert von 500€ reduziert wird, bin ich schier sprachlos.
Das wir in Zukunft, gerade in den überhitzten Städten, jeden Baum benötigen werden, der uns noch einigermaßen erträgliche Temperaturen bescheren wird ist bei einigen Politkern, aber auch Teilen der Bevölkerung noch nicht angekommen.
Da hilft es auch nicht, wenn für einen alten Baum ein neuer gepflanzt wird. Um auf die gleiche Klimaleistung zu kommen müssten über 10 neue Bäume als annähernder Ersatz gepflanzt werden.
Hierzu die Vergleiche einer Linde mit 20 Jahren, Durchmesser 7 cm, Höhe 13m und einer Linde mit 80 Jahren, Durchmesser 60 cm, Höhe 19m :
Transpiration 4,8 m3 entspricht 32 Badewannen / 48 m3 entspricht 320 Badewannen
Kühlung 3267 kWh entspricht 21 Kühlschranken / 32667 kWh entspricht 208 Kühlschränken
CO2 Speicherung 18 kg entspricht 130 km Autofahrt / 160 kg entspricht 1140 km Autofahrt
O2 Freisetzung 10008 l entspricht 10 Tage O2 Verbrauch Mensch /88963 l entspricht 101 Tage O2 Verbrauch Mensch
Quelle: T.Rötzer
Alleine Technisch diese Leistung zu erbringen würde einiges an Geld kosten aber das gibt es, neben dem angenehmen kühlenden Schatten, noch umsonst dazu.
Darüber hinaus kommen Wohlfühlfaktoren hinzu die sich nicht in schnöden Euros berechnen lassen:
Atemberaubende Herbstfärbung, raschelndes Herbstlaub, Unterschlupf für zahlreiche Insekten, Eichhörnchen und Vögel welche uns mit ihrem Gesang unterhalten.
Das alles nur in Euro zu berechnen ist etwas einfach Gedacht.
Da fällt mir die Weissagung der Cree wieder ein:
„Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr merken, dass man Geld nicht essen kann.“
Peter Erhorn
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