Söders BayBo gescheitert – Bayerische Architektenkammer übergibt besseren Vorschlag der Bundesarchitektenkammer

Avatar von Kai KühnelGepostet von

Elegant aber bestimmt schlägt die Bayerische Architektenkammer (ByAK) eine Abkehr von der neu eingeführten Abstandsflächenregelung in der Bayerischen Bauordnung vor. Die verwirrenden Regelungen führten zum Teil zu einer erheblichen Verminderung des Baurechts. Durch hunderte verschiedener Satzungen mussten die Kommunen halbscharig heilen, ohne dabei auf die vorhergehende Regelung zurückkommen zu können.

Dabei setzt sich die Architektenkammer erst gar nicht mit der Söder-Regierung auseinander – was ohnehin sinnlos wäre, als CSUler wird man uneinsichtig geboren. Kein Jahr nach der Novellierung der BayBO im Jan 21 wurde die ehemalige Bauministerin Schreyer (CSU, Sozialpädagogin) durch Christian Bernreiter ersetzt. Doch die Novellierung wurde nicht zurückgenommen. So sitzen wir bis heute auf einem wüsten Durcheinander von Satzungen und Regelungen. Wobei München und Nürnberg ein Bayerisches Sonderbaurecht erhalten hatten, das der alten BayBO entspricht.

Die ByAK schlägt eine Novellierung der Musterbauordnung vor und wendet sich an die Bundesarchitektenkammer. Die BayBO kann ihre Novellierung davon ableiten. Der neue Vorschlag hat als wesentliches Ziel das Bauen im Bestand zu erleichtern. Der Abriss bestehender Gebäude, wie das erst 40 Jahre alte Landratsamt Dachau, soll negativ in die Lebenszykluskosten mit einfließen.

„Die neue Musterbauordnung schlägt überfällige Erleichterungen für Abweichungen sowohl für den Bestand als auch für innovative ressourcensparende Bauweisen im Neubau vor. Außerdem plädieren wir für eine Beibehaltung von Anforderungen aus der Entstehungszeit des Gebäudes im Bestand, wenn dies nicht allgemeinen Schutzzielen der Bauordnung entgegensteht“, erläutert Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Um die Klimaziele zu erreichen, muss dem Gebäudesektor eine Kehrtwende hin zu einer neuen Umbaukultur gelingen. Das schließt Neubau natürlich nicht aus. Aber die Zeiten, in denen erhaltenswerter Bestand abgerissen wird, müssen endlich vorbei sein.“

Andrea Gebhardt ist aktuell mit ihrem Büro mahl gebhardt von der Stadt Dachau mit der Überarbeitung des Flächennutzungsplans beauftragt.

Weitere zentrale Inhalte der Umbauordnung

  • Aufstockungen und Nutzungsänderung durch Beibehaltung von Anforderung der ursprünglichen Gebäudeklasse sollen erleichtert werden.
  • Einführung eines eigenen Paragrafen zum Bestand, um auf dessen Besonderheiten einzugehen
  • Regelung zur ganzheitlichen Lebenszyklusbetrachtung beim Rückbau von Gebäuden sowie grundsätzlich für Neubauten in einem bundeseinheitlichen Gebäuderessourcengesetz.
  • Einführung des qualifizierten Freiflächenplans (QFP) zum gebündelten Nachweis von Regenwasserretention, Förderung der Artenvielfalt und der Vermeidung von Hitzeinseln auf beplanten Grundstücken

Hinterlasse einen Kommentar (nur Klarnamen werden freigeschalten)