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Bündnis Stadtrat Bernhard Sturm |
Wie zu erwarten war, hat der Bundesrat den Weg für ein Gesetzt zur Nutzung von eScooter und elektrisch betriebene Kleinstfahrzeuge frei gemacht. Die Bundesregierung wird in Kürze entsprechende Regelungen verabschieden. Etwa 25% der Deutschen wollen eScooter kaufen. eScooter Leihfirmen aber auch große Einzelhändler stehen schon in den Startlöchern, um die Mikrofahrzeuge unter die Leute zu bringen.
Es zeichnet sich folgende Situation ab.
- eScooter dürfen und sollen denselben Verkehrsraum nutzen wie Fahrräder.
- Sie sind also auf Fahrradwegen und Radfahrstreifen erlaubt.
- Wenn keine Radwege vorhanden sind soll die Straße genutzt werden.
- Für reine Gehwege, auf denen eScooter erlaubt sein sollen, soll ein eigenes Zusatzschild werden.
Das Problem. In Dachau gibt es durch die in weiten Teilen zu geringe Breiten der Führungen im Seitenraum so gut wie keine benutzungspflichtigen Radwege gemäß den Regelwerken.
Dh. der Radverkehr findet vielfach auf Gehwegen, gekennzeichnet durch das Zeichen 239 Gehweg mit dem Zusatzzeichen Radfahrer frei oder auf durch Abmarkierungen gekennzeichnete Radwege ohne Benutzungpflicht statt.
- Die Verwaltung prüft, welche Gehwege zukünftig mit dem Zusatzschild für eScooter ausgestattet werden können.
- Es sollen auch Gehwege ermittelt werden, für die ein eScooter Verbot (z.B. an Schulwegen) nötig erscheint.
- startet die Stadt eine Informationskampagne zur Benutzung der Fahrbahn durch Radfahrer und eScooter Nutzer. Den Autofahrern soll bewusst zu machen werden, dass sich Radfahrer und zukünftig auch eScooter auf der Fahrbahn im Mischverkehr bewegen werden.
- Es sollen begleitend zu der Kampagne Schilder im Straßenraum mit dem Hinweis aufgestellt werden: „Radfahren und eScooter auf der Fahrbahn erlaubt“.
- Schutzstreifen sollen zur besseren Wahrnehmbarkeit durchgängig rot markiert werden.
- Bestehende Markierungen und Radfurten sollten überprüft und gegebenenfalls nach markiert werden.
- Es soll geprüft werden, ob an Schutzstreifen generell absolute Parkverbote eingerichtet werden können. (Natürlich nicht an Stellen bei denen Schutzstreifen entlang von Parkbuchten führen).
- Die Parküberwachung soll auf Verstöße durch „parkende Autos“ *) auf Schutzstreifen besonders achten und dies ahnden.
Diese Maßnahmen können unseres Erachtens unabhängig zum derzeit laufenden Gesetzgebungsverfahren und der Entwicklung des Radkonzepts Dachau erfolgen. Die Maßnahmen betrachten wir als allgemeine Sicherheitsmaßnahmen für ein verträgliches Miteinander im Straßenverkehr.