Das Bündnis für Dachau findet es wichtig und richtig, dass der Landkreis das Projekt Rad-Schnellwege Dachau-München anstößt. Es muss uns aber klar sein, es ist im Wortsinn ein weiter Weg dahin. Gerade in unserem hochverdichtetem Siedlungsgebiet wird es nicht gerade einfach sein, Korridore zu finden.
Zur Historie. Der Planungsverband München hat 2015 eine Potentialanalyse zu Rad-Schnellwegen im Münchner Umland erstellt. Das Ergebnis: 14 Korridore, jeder zwischen 11 und 25 km lang, radial auf die Stadt ausgerichtet. Ein weiteres Ergebnis war die Festlegung auf einer Pilotstrecke zwischen der Hochschule in Garching und der Münchner Stadtgrenze. Dieses Pilotprojekt ist nun schon in der Phase in der Detaillösungen diskutiert werden.
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Die untersuchten Quell- Zielverbindungen. (Quelle: Planungsverband) |
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Straßenbaulast – So wie beim Straßenbau wäre es nötig, definierte Rechts- und Planungsprozesse zu erarbeiten. In Nordrhein-Westfahlen wurde dazu das Landesgesetz geändert. Es wurde im Baurecht eine Wegekategorie „Radschnellverbindungen des Landes“ eingeführt. Rad-Schnellwege sind quasi Staatstraßen. Nun liegt die Straßenbaulast und die Planungsverantwortung beim Land.
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Ausführungsbestimmungen – hier sollten Fragen zu Querungsformen und Bevorrechtigungen definiert werden. Derzeit müssen „Einzelfallentscheidungen“ und „Ausnahmefälle“ berücksichtigt werden. Aus unserer Sicht sollten zwei Standards definiert werden: Rad-Schnellwege und Rad-Vorrangrouten. Vorrangrouten als Lösungsoption, wenn die höchste Qualitätsstufe nicht möglich ist.
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Unterhalt und Verkehrssicherung – wäre analog zu Staats- und Landstraßen zu regeln.
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Finanzierung von Brücken und Tunnel – In den Niederlanden werden Brücken und Tunnel über Gelder aus dem Straßenausbau finanziert. Die Argumentation ist: Der Verkehrsfluss wird durch zusätzliche Ampelanlagen nicht unterbrochen. Diese Lösung wäre für Bayern auch möglich.
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Radinfrastruktur im Alltag – Auch das Alltags-Radnetz ist wichtig. Radführungen sollen nach den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen – ERA“ umgesetzt werden. Leider wird dies nur zögerlich und unter großen Widerständen umgesetzt. In Bayern gilt nach wie vor bei Politik und Verwaltung der Grundsatz, ERA ist nur Empfehlung, also keine verbindliche Vorgabe. Darum kommt der Ausbau der Radinfrastruktur auch nur schleppend voran. Hier wäre ein Bekenntnis der Bayerischen Politik zu ERA und den Zielen des „Nationalen Radverkehrsplans“ hilfreich.
Aus Straßenbaumittel finanzierte RS-Unterführung in Holland (Quelle: Wikicommons)