Der langjährige Rechtsstreit um das umstrittene Trianel Kohlekraftwerk Lünen geht weiter. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat jetzt der Beschwerde des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes NRW vom 16. Juni 2016 stattgegeben. Mit dieser Entscheidung folgt das Bundesverwaltungsgericht der BUND-Argumentation, wonach das OVG-Urteil im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht.
Somit bleibt weiterhin unklar, ob die Genehmigung für das Kohlekraftwerk in Lünen rechtmäßig war. Der BUND NRW ist dabei zuversichtlich, dass die Entscheidung des OVG NRW vom Bundesverwaltungsgericht gekippt wird. Eine solche Entscheidung hätte weitreichende Konsequenzen für die Region, weil davon neben dem KKW Lünen auch das KKW Datteln IV betroffen wäre.
Welche Konsequenzen das jetzige Urteil für die Stadtwerke Dachau hat, die am KKW Lünen beteiligt sind, ist derzeit ebenfalls völlig unklar. Wir werden jedenfalls die weitere Entwicklung beobachten.
