- Wichtige Quell-Zielverbindungen (z.B. Wohnviertel – Schulen, Wohnviertel – Bahnhof, Wohnviertel – Einkaufen) sind bevorzugt auszubauen.
- Der „Runde Tisch Radverkehr“ soll bei der Definition der Quell- Zielverbindungen einbezogen werden.
- Dabei sollen Radfahrstreifen und Schutzstreifen als erste Wahl angelegt werden. (Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung – VwV-StVO Absatz 4 Satz 2/ 1. Allgemeines 11. 4.).
- Radführungen sind im Sichtbereich der Autofahrer zu führen, dorthin zu verlegen oder besonders sichtbar zu gestalten. Insbesondere bei Abbiegesituationen z.B. durch Fahrbahnerhöhungen, eindeutige Markierungen usw. Als Anhaltspunkt dienen die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen – ERA“ und die Lösungsvorschläge der „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen“.
- Radführungen im Sichtbereich können auch zum Wegfall von Parkplätzen führen.
- Die Sicherheit der Radfahrer und Fußgänger kann auch zu Lasten der Flüssigkeit des Autoverkehrs gehen. Dies gilt wiederum besonders bei Abbiegesituationen.
- Die „Freigabe von Gehwegen für Radfahrer“ soll die Ausnahme bleiben.
- Der Winterdienst soll verstärkt auf die Belange der Radfahrer abgestimmt werden.
- Es soll der Grundsatz gelten, dass wichtige Radverbindungen (Quell- Zielverbindungen) beim Winterdienst den Straßen gleichgestellt sind.
- Aufklärung und Informationen zu Radfahren im Winter sind durchzuführen.(Siehe unten, Kampagnen).
Bei geplanten Sanierungen, Umbauten und Neubauten von Fahrbahnen, Radwegen, kombinierten Geh-, Radwegen und Gehwegen sind Verbesserungen für den nicht-motorisierten Verkehr zu berücksichtigen.
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| Positives Beispiel einer radfahrgerechten Sanierung. |
- Planungen für nicht-motorisierten Verkehr sind den Planungen für Kraftverkehr gleichzusetzen.
- Generell sollen bei planmäßigen Sanierungsmaßnahmen, insbesondere bei nicht mehr zu den aktuellen Gegebenheiten der StVO passender Rad-Infrastruktur, Maßnahmen zur Verbesserung für den Radverkehr hergestellt werden.
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| Keine Möglichkeit die Baustelle gefahrlos zu passieren. |
- Zukünftig soll im Haushalt der Umbau von Gehwegen mit „Radfahrer frei“ und „nicht-benutzungspflichtige Radwege“ zu Radfahrstreifen oder Schutzstreifen auf Fahrbahnniveau berücksichtigt werden.
- Baustellen sind so einzurichten, dass der Rad- und Fußverkehr gefahrlos passieren kann.
Gemäß der Regelung, dass nach 2016 Ampeln für den Autoverkehr genauso für Radfahrer gelten, ist die bestehende Radinfrastruktur konsequent so anzulegen, dass an Ampelanlagen Missverständnisse vermieden werden. Dies gilt besonders für kombinierte Fuß-, Radampeln.
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| Nach 2016 gelten eigentlich die Autoampeln. |
- Besonders parallel zu Vorfahrtsstraßen sind Radanlagen so zu gestalten, dass kombinierte Fuß-, Radampeln vermieden werden.
- Der Aufstellbereich für Radfahrer muss in den Sichtbereich der Autofahrer gelegt werden. Gegebenenfalls sind Haltelinien der Autos zurückzuverlegen.
- Direktes Linksabbiegen ist zu ermöglichen und z.B. durch vorgezogene Aufstellflächen und Abbiegespuren zu erleichtern.
- Bei wichtigen Radbeziehungen (siehe oben, Quell- Zielverbindungen) sind die Schaltzeiten von Ampeln, besonders bei Querungen, den Bedürfnissen der Radfahrer anzupassen. Wieder gilt, Sicherheit der Radfahrer und Fußgänger kann auch zu Lasten der Flüssigkeit des Autoverkehrs gehen.
Der „Runde Tisch Radverkehr“ soll bei den Planungen einbezogen werden.
- Insbesondere bei der Lösung von Konfliktstellen z.B. Abbiegebeziehungen, Querungen an Hauptstraßen usw.
Bei der Planung oder Überplanung von Wohngebieten oder bei der Erstellung von Bebauungsplänen ist der Radverkehr besonders zu berücksichtigen.
- Es ist auf barrierefreie und zielführende Verbindung zum umliegenden Radnetz zu achten und die Verbindung zu den als wichtig definierten Zielen z.B. Bahnhof und Schulen, sicher zu stellen.
- Es ist darauf zu achten, dass die Quartiere barrierefrei für den nicht motorisierten Verkehr erschlossen werden.
- Radabstellanlagen gehören mit zu den Planungen.
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| Kampagne des „Runden Tisch Radverkehr“. |
Kampagnen für Aufklärung, Sicherheit und Toleranz im Radverkehr und Straßenverkehr generell sind regelmäßig durchzuführen.
- Dafür ist in den für zukünftigen Haushalten jeweils ein Budget zu beschließen.





