Die Oberste Baubehörde hat den 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern veröffentlicht und dazu den Entwurf der Dringlichkeitsliste
Der Knüller: Die Ortsumfahrung Dachau hat die Dringlichkeitsstufe 2 im Entwurf zum 7. Ausbauplan, was bedeutet das?
Es gibt 3 Kategorien der 1.Dringlichkeit
1. Dringlichkeit Überhang: Projekt mit weit fortgeschrittenem Projektstand (Projekt befindet sich im Planfeststellungsverfahren, Planfeststellungs- beschluss liegt vor, Projekt ist im Bau)
1. (1. Dringlichkeit): Projekt der 1. Dringlichkeit (2011 bis 2020)
1R (1. Dringlichkeit – Reserve): Projekt der 1. Dringlichkeit – Reserve (2021 bis 2025)
2 (2. Dringlichkeit): Projekt der 2. Dringlichkeit (nach 2025)
Würden man laso durchnummerieren, dann ergäbe sich
1.Priorität – 1. Dringlichkeit Überhang
2.Priorität – 1. Dringlichkeit
3.Priorität – 1. Dringlichkeit Reserve
4.Priorität – 2. Dringlichkeit
Wer schon mal einen Haushalt gelesen hat, weiß: das Projekt ist reine Utopie und wird nur noch mitgeführt um die Stammwählerschaft der CSU zu beruhigen.
Folgende Projekte werden nicht in den 7. Ausbauplan übernommen:
– nördlich Kleinberghofen ST2047
– südlich Stetten ST2047
– nördlich Langenpettenbach ST2050
– Ortsumfahrung südlich Odelzhausen ST2051
– Ausbau östlich Markt Indersdorf ST2054
– Ausbau südlich Haimhausen ST2340
Wir brauchen eine komplett andere Verkehrspolitik und Planung für die Stadt Dachau.
