Weniger Bürokratie geht – man muss es nur machen

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Wussten Sie, dass …

bei bestimmten Vereinsfesten, Konzerten oder Straßenveranstaltungen inzwischen gesetzliche Fristen gelten – und eine gaststättenrechtliche Gestattung unter bestimmten Voraussetzungen sogar automatisch wirksam werden kann?

Beispiel:

Ein Verein beantragt rechtzeitig die Gestattung für den Ausschank von Getränken bei einem einmaligen Sommerfest. Liegen alle erforderlichen Unterlagen vollständig vor und besteht kein besonderer Prüfungsbedarf, gilt die Gestattung nach Ablauf der gesetzlichen Frist unter bestimmten Voraussetzungen als erteilt – auch ohne ausdrücklichen Bescheid der Behörde.

Möglich wurde das durch eine Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung, die zum 1. Juni 2025 in Kraft getreten ist.

Der interessante Punkt dabei:

Der Gesetzgeber setzt zunehmend darauf, Standardverfahren zu vereinfachen, Doppelprüfungen zu vermeiden und Vereine sowie Verwaltungen von unnötigem Aufwand zu entlasten.

Genau diesen Gedanken hat Bündnis für Dachau + Volt bereits in der vergangenen Wahlperiode aufgegriffen.

Auf unseren Antrag hin wurden die Verfahren für sich wiederholende Veranstaltungen in Dachau vereinfacht. Wiederkehrende Abläufe müssen dadurch nicht jedes Jahr vollständig neu bearbeitet werden.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen aus unserer Sicht:

Weniger unnötige Bürokratie kann funktionieren – für Vereine, Ehrenamtliche und Verwaltung gleichermaßen.

Denn moderne Verwaltung bedeutet nicht automatisch mehr Vorschriften und mehr Formulare.

Oft bedeutet sie:

vereinfachen, standardisieren und pragmatisch handeln.

Quelle: Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung (BayGastV), in Kraft seit 1. Juni 2025.

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