Die Stadt Dachau hat den Entwurf der Gemeinde Karlsfeld für ein neues Gewerbegebiet unmittelbar an der gemeinsamen Stadtgrenze abgelehnt. Ausschlaggebend waren erhebliche verkehrliche, ökologische, klimatische und städtebauliche Bedenken sowie fehlende Voraussetzungen für eine gesicherte Erschließung.
Nach Bewertung der vorliegenden Unterlagen würde das geplante Gewerbegebiet zu zusätzlichen Verkehrsbelastungen auf Dachauer Stadtgebiet führen, insbesondere an bereits heute stark ausgelasteten Verkehrsknotenpunkten. Die Leistungsfähigkeit der bestehenden Infrastruktur ist schon im Bestand eingeschränkt; tragfähige und verbindlich gesicherte Lösungen zur Bewältigung des zusätzlichen Verkehrs liegen nicht vor.
Darüber hinaus befindet sich das Plangebiet in einem sensiblen räumlichen Umfeld. Die Nähe zum Dachauer Moos, zu regionalen Grünzügen sowie zu klimaökologisch bedeutsamen Flächen wirft erhebliche Fragen hinsichtlich Umwelt-, Klima- und Naturschutz auf. Mehrere der zugrunde liegenden Gutachten basieren auf veralteten Datengrundlagen und erfassen aktuelle Belastungen und Entwicklungen nur unzureichend.
Aus Sicht der Stadt Dachau führt die Planung zudem zu einer einseitigen Verlagerung von Belastungen auf Dachauer Stadtgebiet, während die wirtschaftlichen Vorteile bei der Nachbargemeinde verbleiben. Dies widerspricht dem Gebot der interkommunalen Rücksichtnahme sowie den Zielen der Raumordnung, insbesondere dem Anbindegebot.
Die Ablehnung des Entwurfs macht deutlich, dass verkehrliche Defizite kein Anlass für zusätzliche oder verlagernde Verkehrsinfrastruktur sind, sondern ein Argument gegen Planungen, deren Erschließung auf nicht vorhandenen Kapazitäten beruht.
Dachau bleibt grundsätzlich gesprächsbereit im Rahmen einer fairen interkommunalen Abstimmung. Voraussetzung dafür sind jedoch realistische Planungen, eine gesicherte Erschließung und eine ausgewogene Berücksichtigung der Interessen aller betroffenen Kommunen.
