Warum vom Satzungsbeschluss noch keine Rede sein kann.
In den Dachauer Nachrichten heißt es, der Bauwerber warte nur noch auf den „gesatzten“ Bebauungsplan.
Das stimmt so nicht.
Bevor der Stadtrat überhaupt über den Bebauungsplan entscheiden kann, muss zuerst der städtebauliche Vertrag genehmigt werden – und der liegt bis heute nicht vor.
Was existiert, ist lediglich ein Grundlagenvertrag, den die BUWOG aktuell sogar aufweichen will.
Diese Darstellung, die Stadt halte das Projekt auf, ist kein Zufall:
Sie ist Teil einer Kommunikationsstrategie, mit der der Bauwerber versucht, öffentlichen Druck aufzubauen und die Verantwortung für die Verzögerung der Stadt zuzuschieben.
Wir sagen klar: Erst Vertrag, dann Plan.
Nur so bleibt die Stadt handlungsfähig – und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger werden gewahrt.
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