Das MD-Gelände auf Wanderschaft – und die offene Frage nach der Grunderwerbsteuer

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Das ehemalige MD-Gelände, heute Mühlbachviertel, hat eine erstaunliche Eigentümerreise hinter sich:
von der finnischen Papierfirma Myllykoski/Metsä zur Dachau Entwicklungsgesellschaft (DEG), weiter zur ISARIA Wohnbau AG, dann zur Quarterback Immobilien AG und schließlich zur BUWOG, die heute zum Vonovia-Konzern gehört.

Mindestens vier große Eigentümerwechsel in gut 15 Jahren.
Bei einem Arealwert von z. B. nur 50 Mio. € entspräche jeder Wechsel rund 1,75 Mio. € Grunderwerbsteuer (3,5 % in Bayern). Hochgerechnet über alle Verkäufe geht es also um Summen in Millionenhöhe – Geld, das für Schulen, Radwege oder bezahlbare Wohnungen hätte genutzt werden können.

Ob diese Beträge tatsächlich geflossen sind, ist unklar.
Die Stadt Dachau hat darauf keinen Einblick, weil die Grunderwerbsteuer eine Landessteuer ist und allein von den bayerischen Finanzämtern erhoben wird. Außerdem gilt das Steuergeheimnis – konkrete Fälle dürfen nicht veröffentlicht werden.

Klar ist nur: Während jede Dachauer Familie beim Kauf ihres Hauses brav Grunderwerbsteuer zahlt, bleibt bei großen Investoren mit komplizierten Gesellschaftskonstruktionen oft im Dunkeln, ob der gleiche Maßstab gilt.


Hintergrund: Was sind „Share Deals“?
Normalerweise fällt Grunderwerbsteuer an, wenn ein Grundstück direkt verkauft wird. Große Investoren nutzen aber oft einen Trick: Sie kaufen nicht das Grundstück, sondern Anteile an einer Gesellschaft, die das Grundstück besitzt. Bleibt ein kleiner Restanteil bei jemand anderem, fällt keine Steuer an – oder erst nach vielen Jahren. So sparen Konzerne Millionen, während private Käufer keinerlei Ausweg haben.

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