Möbliert vermieten ist in Dachau gefragt – bei Studierenden, Projektarbeiterinnen oder Familien, die eine Übergangslösung suchen. Doch oft herrscht Unsicherheit: Wie hoch darf die Miete mit Möbeln sein, ohne dass es unfair oder steuerlich riskant wird?
Die Regel:
- Grundlage bleibt die ortsübliche Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel.
- Für die Möbel darf ein Zuschlag berechnet werden – meist 2 bis 4 €/m², je nach Qualität und Umfang.
- Wichtig ist Transparenz: Eine Inventarliste zeigt, wofür die Mieterinnen und Mieter zahlen.
Beispiel Dachau:
Wohnung Baujahr 1972, 75 m².
- Ortsübliche Vergleichsmiete unmöbliert: 900 € kalt
- Möblierungszuschlag (150 €) = 1.050 €
- 66 %-Grenze: ca. 700 €
Das heißt: Wer die Wohnung möbliert für 750 €–800 € vermietet, bleibt steuerlich voll anerkannt – und gleichzeitig fair gegenüber den Mietern.
Unsere Botschaft:
Möbliert vermieten geht auch ohne Luxusaufschlag. Wer klar trennt zwischen Miete, Zuschlag und Nebenkosten, schafft Sicherheit für beide Seiten.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Maßgeblich ist immer die individuelle Situation. Bitte im Zweifel beim Steuerberater oder Finanzamt nachfragen.
Inventarliste – Wohnung Musterstraße 5, Dachau
Wohnung: 75 m², Baujahr 1972, möbliert
Mietbeginn: 01.10.2025
| Raum | Gegenstand | Zustand | geschätzter Wert (€) |
|---|---|---|---|
| Wohnzimmer | Sofa (2-Sitzer) | gut, 3 Jahre alt | 250 € |
| Couchtisch | gut, 5 Jahre alt | 80 € | |
| Regal (Ikea, Holz) | gebraucht, ok | 50 € | |
| Schlafzimmer | Doppelbett 160×200 + Matratze | neu, 2024 | 600 € |
| Kleiderschrank 3-türig | gebraucht, ok | 150 € | |
| Küche | Einbauküche (Herd, Spüle, Kühlschrank, Ober- und Unterschränke) | voll funktionsfähig, 8 Jahre alt | 1.200 € |
| Esstisch + 4 Stühle | gut, 6 Jahre alt | 300 € | |
| Bad | Spiegelschrank | neuwertig, 2 Jahre alt | 100 € |
| Balkon | 2 Gartenstühle + Tisch | gebraucht, ok | 50 € |
Gesamtwert Inventar: ca. 2.780 €
Transparenz für Mieter:
- Sie wissen, was gestellt wird und in welchem Zustand.
- Der Möblierungszuschlag (z. B. bei 2% mit 55€ oder bei 4% 110 €/Monat) lässt sich damit nachvollziehbar begründen.
- Streit bei Auszug („Das war schon kaputt!“) wird reduziert.
Faustregel für Vermieter:
- Zuschlag darf nicht den Neuwert widerspiegeln, sondern den Gebrauchswert (Abschreibung über Zeit).
- Inventarliste am besten unterschreiben lassen.

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