Möbliert vermieten – fair und transparent

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Möbliert vermieten ist in Dachau gefragt – bei Studierenden, Projektarbeiterinnen oder Familien, die eine Übergangslösung suchen. Doch oft herrscht Unsicherheit: Wie hoch darf die Miete mit Möbeln sein, ohne dass es unfair oder steuerlich riskant wird?

Die Regel:

  • Grundlage bleibt die ortsübliche Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel.
  • Für die Möbel darf ein Zuschlag berechnet werden – meist 2 bis 4 €/m², je nach Qualität und Umfang.
  • Wichtig ist Transparenz: Eine Inventarliste zeigt, wofür die Mieterinnen und Mieter zahlen.

Beispiel Dachau:
Wohnung Baujahr 1972, 75 m².

  • Ortsübliche Vergleichsmiete unmöbliert: 900 € kalt
    • Möblierungszuschlag (150 €) = 1.050 €
  • 66 %-Grenze: ca. 700 €

Das heißt: Wer die Wohnung möbliert für 750 €–800 € vermietet, bleibt steuerlich voll anerkannt – und gleichzeitig fair gegenüber den Mietern.

Unsere Botschaft:
Möbliert vermieten geht auch ohne Luxusaufschlag. Wer klar trennt zwischen Miete, Zuschlag und Nebenkosten, schafft Sicherheit für beide Seiten.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Maßgeblich ist immer die individuelle Situation. Bitte im Zweifel beim Steuerberater oder Finanzamt nachfragen.


Inventarliste – Wohnung Musterstraße 5, Dachau

Wohnung: 75 m², Baujahr 1972, möbliert
Mietbeginn: 01.10.2025

RaumGegenstandZustandgeschätzter Wert (€)
WohnzimmerSofa (2-Sitzer)gut, 3 Jahre alt250 €
Couchtischgut, 5 Jahre alt80 €
Regal (Ikea, Holz)gebraucht, ok50 €
SchlafzimmerDoppelbett 160×200 + Matratzeneu, 2024600 €
Kleiderschrank 3-türiggebraucht, ok150 €
KücheEinbauküche (Herd, Spüle, Kühlschrank, Ober- und Unterschränke)voll funktionsfähig, 8 Jahre alt1.200 €
Esstisch + 4 Stühlegut, 6 Jahre alt300 €
BadSpiegelschrankneuwertig, 2 Jahre alt100 €
Balkon2 Gartenstühle + Tischgebraucht, ok50 €

Gesamtwert Inventar: ca. 2.780 €


Transparenz für Mieter:

  • Sie wissen, was gestellt wird und in welchem Zustand.
  • Der Möblierungszuschlag (z. B. bei 2% mit 55€ oder bei 4% 110 €/Monat) lässt sich damit nachvollziehbar begründen.
  • Streit bei Auszug („Das war schon kaputt!“) wird reduziert.

Faustregel für Vermieter:

  • Zuschlag darf nicht den Neuwert widerspiegeln, sondern den Gebrauchswert (Abschreibung über Zeit).
  • Inventarliste am besten unterschreiben lassen.

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