Am 17.12.2024 stellte das Bündnis für Dachau einen Antrag wie das Gesetz zur Erleichterung des Ehrenamts gültig seit 17.12.2024 in Dachau umgesetzt werden soll.
In einer ausführlichen Antwort erläutert die Verwaltung in der Hauptausschussitzung am 30.04.2025 im Wesentlichen:
… Für die rein anzeigepflichtigen Veranstaltungen (Art. 12 Abs. 1 LStVG) bedeutet dies, dass es künftig ausreichend ist, eine einmalige Anzeige beim Ordnungsamt einzureichen…
Für genehmigungspflichtige Veranstaltungen und anzeigepflichtige Veranstaltungen, welche mit umfangreichen Auflagen verknüpft sind, gilt Art. 12 Abs. 2 LStVG. In diesen Fällen reicht für die Folgejahre eine Angabe mit Verweis auf die unveränderten Grundlagen des Vorjahres sowie Ort und Datum des geplanten Veranstaltungstermins aus. Die Veranstaltungen können dann nach Maßgabe der bisherigen Genehmigung durchgeführt werden; es wird kein neuer Bescheid erlassen…
Die neue Regelung erspart einen 20% Verwaltungsaufwand auf Seiten der Behörde, die Vereine ersparen sich eine Menge an Arbeit und Gebühren.
