„Wie immer man auch inhaltlich dazu steht, die Dachauer Mobilitätssatzung muss der aktuellen Gesetzeslage angepasst werden, je früher desto besser, desto weniger Ungerechtigkeiten“ so Bauausschussmitglied Kai Kühnel vom Bündnis für Dachau. Die Stadt hat nur noch bis zum 1. Oktober 2025 Zeit.
In einem entsprechenden Antrag gleicht Kai Kühnel die neuen Vorgaben in der unlängst novellierten Bayerischen Bauordnung mit der ebenfalls erst vor einem gutem Jahr verabschiedeten Dachauer Mobilitätssatzung ab.
Die Novellierung schreibt nicht nur vor, dass gewisse Richtzahlen nur noch unter- aber nicht mehr überschritten werden dürfen. So muss die Stadt den beschlossenen Schlüssel für geförderten Wohnungsbau von 0,7 auf 0,5 senken. Aber die Novellierung gibt den Gemeinden auch die Möglichkeit die Forderungen weiter zu senken, im Extremfall bis auf Null.
Letztendlich erweist sich die jetzige Dachauer Mobilitätssatzung in dieser komplexen Form als kein sinnvolles Mittel um Nachverdichtung im Stadtgebiet zu ermöglichen. Das Bündnis stand schon immer kritisch dem Anliegen Baurecht über Stellplätze zu steuern gegenüber.
Eine wesentliche Änderung ist auch die klare Aussage, dass die Vergrößerung der Mindestfläche für Stellplätze nicht nur obsolet sondern auch explizit ausgeschlossen wird. Der Bauausschuss hatte beschlossen, dass die Stellplätze breiter und länger werden sollen, die sogenannte „SUV-Panzer-Regelung“. Dazu heißt es in den Ausführungsbestimmungen: „Regelungen zur Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Zuwegung von Stellplätzen sind nicht mehr möglich.“
Interessant ist auch die Möglichkeit auf eine Satzung gänzlich zu verzichten, so heißt es dazu: „Besteht keine Stellplatzsatzung, ist für die Gemeinde nichts veranlasst. Denn künftig besteht eine Stellplatzpflicht nur noch, wenn dies per Satzung angeordnet wurde.“
Ausgeschlossen ist in Zukunft ohnehin Stellplätze für Dachgeschossausbauten zu Wohnzwecken im Sinne von Art. 57 Abs. 1 Nr. 18 BayBO zu fordern. Man könnte also auch durchaus darüber nachdenken den bürokratischen Aufwand ganz sein zu lassen. Alternativ kann auch der Bündnisvorschlag zusätzliche Fahrradstellplätze mit KfZ-Stellplätzen zu verrechnen angewandt werden – auch dies ist ein Vorschlag der CSU geführten Regierung.
Weitergehende Bestimmungen zum neuen Recht und dessen Auslegung sind auf den Seiten des Bay. Verkehrsministeriums zu finden.
Man darf gespannt auf die Diskussion sein und inwieweit sich die Stadträte auf eine Entbürokratisierung einlassen wollen. Die Chance dazu ist jetzt da.
