Bauausschuss, 14.01.2025
Ein Antrag auf Nutzungsänderung von einer Wohnung zu einer Ferienwohnung in Webling war der Anlass erneut über eine Zweckentfremdungssatzung in naher Zukunft zu diskutieren. Bauamtsleiter Reinhold erläuterte dem Bauausschuss, dass die Nutzungsänderung in eine Ferienwohnung nicht nur zulässig und zu genehmigen sei, sondern dass in naher Zukunft nur noch eine Anzeige und nicht einmal mehr ein Antrag auf Nutzungsänderung dafür erforderlich sei.
Zu verhindern sei dies nur durch eine Zweckentfremdungsverordnung. Der Bauamtsleiter nannte eine Zweckentfremdungsverordnung „Bürokratiemonster“. CSU Stadträtin Schmidt-Podolsky stellte allerdings fest, dass bei einer Wohnungsknappheit nicht auch noch vorhandener Wohnraum verloren gehen dürfe und man dann neu über eine Zweckentfremdungssatzung diskutieren müsse.
Der Ausschuss gab der Verwaltung den Auftrag zeitnah entsprechende Vorschläge zu erbringen.
Nachdem der Antrag der SPD im Juni 2014 an CSU/FW/ÜB gescheitert war und eine entsprechender Antrag des Bündnis für Dachau im Jahr 2019 die Wandlungen von Wohnungen in Ferienwohnungen nicht zu genehmigen ebenfalls gescheitert war, zeichnet sich jetzt eventuell dritter Anlauf ab.
Dazu auch ein Kommentar in der Dachauer SZ aus dem Jahr 2019 von Viktoria Großmann: Sinnvoller zweiter Anlauf
