Bündnis für Dachau: Wie wird das neue Ehrenamtsgesetz in Dachau umgesetzt?

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Seit 09.12.24 ist das neue Gesetz zur Erleichterung des Ehrenamts öffentlich bekanntgemacht und tritt zum 17.12.2024 in Kraft. Die Fraktion des Bündnis für Dachau beantragt neben eine Erläuterung wie das Gesetz in der Stadt Dachau umgesetzt wird auch eine direkte Information der betroffenen Vereine durch die Verwaltung.

Hier der Antrag im Wortlaut:

Antrag:  Umsetzung Gesetz zur Erleichterung des Ehrenamtes 
Die Verwaltung erläutert im Kulturausschuss sowie im Familien- und Sozialausschuss, wie das Gesetz zur Erleichterung des Ehrenamts gültig seit 17.12.2024 in der Großen Kreisstadt umgesetzt werden soll.
 
Zusätzlich sind alle Kultur- und Sportvereine auf die neue Gesetzesvorlage hinzuweisen.
  
Begründung Der Landtag des Freistaates Bayern hat das o.g. Gesetz beschlossen. Folgende Änderungen verdienen besondere Aufmerksamkeit:
Art. 87 Berücksichtigung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl 1Die Behörden haben bei ihrer Verwaltungstätigkeit zu berücksichtigen, dass der ehrenamtliche Einsatz für das Gemeinwohl zu fördern ist. Das gilt insbesondere für eine einfache, zweckmäßige und zügige Durchführung von Verwaltungsverfahren sowie bei der Ausübung von Ermessen.“
Mit dem Gesetz einher gehen Änderungen des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes. So heißt es jetzt in „1. Abschnitt Ehrenamtliche Veranstaltungen“. … „Art. 12 Ehrenamtliche Veranstaltungen für das Gemeinwohl
Werden Veranstaltungen, die nach Landes oder Ortsrecht anzuzeigen sind, ehrenamtlich für das Gemeinwohl durchgeführt, genügt für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige Veranstaltungen eine einmalige Anzeige.
Wer ehrenamtlich für das Gemeinwohl wiederholt und ohne Beanstandungen Veranstaltungen durchgeführt hat, die nach Landes- oder Ortsrecht genehmigungspfichtig sind, kann künftige Veranstaltungen nach Maßgabe der bisherigen Genehmigung durchführen, wenn hierüber die jeweils zuständige Behörde rechtzeitig unterrichtet wird und diese nichts anderes bestimmt.

Link zum Gesetz: Gesetz zur Erleichterung des Ehrenamts

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