In der jüngsten Hauptausschusssitzung vom 22.10.24 wurden jetzt die neuen Hebesätze, die noch vom Stadtrat bestätigt werden müssen, beschlossen.
Die Hebesätze wurden für die Grundsteuer A auf 380 und für die Grundsteuer B auf 430 festgelegt.
Bei der Grundsteuer B läge Dachau damit weit hinter Karlsfeld und Hebertshausen und dennoch über dem Landkreisdurchschnitt (356). Ob der klammen Kassen hatte Hebertshausen dieses Jahr die Grundsteuer B sogar um 120 Punkte erhöht, in der Stadt Dachau ist die Lage mit Null-€-Pro-Kopf-Verschuldung entspannter.

Trotz der angespannten Haushaltslage war für fast alle Stadträte die Prämisse klar: Die Stadt will keinen Cent mehr an der Grundsteuer verdienen – aber auch nichts verlieren. Die aufkommensneutrale Festsetzung des Hebesatzes war daher für das Gremium ein Rätselraten, da absolut konkrete Zahlen nicht verfügbar waren. Eine klare Richtlinie gab es allerdings vom Finanzamt, die angesichts der erwarteten Einspruchswelle einen Sicherheitspuffer von mindestes 10 Hebesatzpunkte empfohlen hat. Schlussendlich einigte sich der Stadtrat dann auf 430 Hebesatzpunkte, was einen Sicherheitspuffer von 15 Hebesatzpunkte bedeutet.
Mit den jetzt beschlossenen Hebesätzen wird also keine Steuermehreinnahme erwartet!
Ob die Dachauer Nachrichten ihre Überschrift jetzt korrigieren? Hatte der Merkur doch bevor überhaupt in Dachau etwas beschlossen war verlauten lassen „Stadt erhöht die Grundsteuer deutlich“, obwohl die Stadt tatsächlich nicht mehr Grundsteuer erhält. Die aufkommensneutrale Veränderung von 80 Punkten ist allein dem neuem Rechenverfahren für die Grundsteuer geschuldet. Vergleicht man den entsprechenden Beschluss in Hebertshausen mit 120 Punkten wäre wohl eine Korrektur seitens der DN angebracht. Die einzige Wertung wäre wohl „maßvoll“. Über diesen Schatten werden die Dachauer Nachrichten wohl nicht springen können.
Ähnlich sieht es bei der Grundsteuer A aus hier liegt Hebertshausen an der Spitze, Dachau liegt mit 380 Punkten an 8. Stelle gemeinsam mit Karlsfeld und Weichs etwas über dem Durchschnitt (347). Hier wurde einer Information des Bauernverbandes Rechnung getragen, dass nunmehr Wohnhäuser und Betriebsgebäude in der Grundsteuer B veranlagt werden. Um hier einen Ausgleich im Rahmen der Möglichkeiten der Stadt zu erreichen wurde der Hebesatz für die Grundsteuer A nicht aufkommensneutral erhöht.

