Im jüngsten Umwelt- und Verkehrsausschuss am 09.07.2024 ging es um die Dachauer Wälder und wie diese in den nächsten 20 Jahren bewirtschaftet werden. Die Stadt Dachau hat immerhin 131 ha Wald im kommunalen Bestand – 67 % davon Bannwald. Ein Großteil der Wälder ist aber auch wichtig für die Naherholung in Dachau, weshalb neben Klimaschutz, Artenschutz auch die Verkehrssicherung ein wichtiges Thema im Rahmen dieses Forstwirtschaftsplans ist.
Soweit, so gut – In den letzten Jahren wurden die städtischen Wälder sehr gut gepflegt und trotz unvermeidlicher Beschwerden bei verschiedenen Waldpflegemaßnahmen insgesamt ein relativ stabiler Laubwaldbestand erreicht.
Beim neuen Forstwirtschaftsplan hätten wir uns vom Bündnis aber noch mehr erwartet. Unsere Wälder haben wichtige Klima-und Artenschutzfunktionen. Deshalb wäre es wichtig gewesen, dass maßgebliche Verbände, wie der Bund Naturschutz und der Landesbund für Vogelschutz sowie der Klimaschutzmanager der Stadt Dachau in der Erstellung dieses Forstwirtschaftsplans mit einbezogen worden wären.
Mit dem unten aufgeführten Antrag hat das Bündnis für Dachau genau das beantragt. Zusätzlich möchte das Bündnis neben vier bereits vorhandenen Waldgebieten ein weiteres Waldgebiet südlich der Kläranlage in die besondere Naturschutznutzung einbeziehen, da in diesem Waldgebiet viele gefährdete Arten ihren Lebensraum haben.
Leider folgte eine große Mehrheit diesem Antrag nicht. Ein Forstwirtschaftsplan beinhaltet keine Artenschutzmaßnahmen für Flora und Fauna – hier wird ausschließlich auf die auf die Stabilität des Waldes geachtet. Für mehr Artenschutz muss Dachau mit eigenen Maßnahmen sorgen. Wir werden also auf anderen Wegen noch mehr Schutz für unsere Wälder einfordern.
Unser Antrag im Wortlaut:
Im Umwelt- und Verkehrsausschuss vom 09.07.2024 steht als Tagesordnungspunkt der Forstwirtschaftsplan bis 2042 zum Beschluss.
Das Bündnis für Dachau stellt dazu den
Antrag:
Der Tagesordnungspunkt – Forstwirtschaftsplan für den Stadtwald Dachau 2023 bis 2042
- wird nicht beschlossen, sondern nach Aussprache lediglich zur
Kenntnis genommen.
Begründung:
Für eine sachgerechte Beratung und Beschlussfassung fehlt der ausführliche Forstwirtschaftsplan als Anhang. Die Beschlussvorlage führt lediglich eine Zusammenfassung ohne wesentliche Begründungen des „Warum“ auf.
Es fehlen aus unserer Sicht wichtige Maßnahmen, die für eine nachhaltige und dauerhafte Pflege unserer Wälder für den angegebenen sehr langen Zeitraum bis 2042 wichtig sind. Insbesondere fehlen hier die besonderen Maßnahmen für das in der Vorlage genannten Vertragsnaturschutzprogramm und es fehlt insbesondere das als Distrikt 2 gekennzeichnete Waldstück in der Auflistung der hier einbezogenen Wälder. Der Wald grenzt an das FFH-Gebiet DE7635301 Amper-Tal. Durch die Lage und Nähe zur Amper und der vielfältigen Struktur mit Altbäumen betrachte wir den Wald des Distrikt II als besonders schützenswert. Beispielsweise sind im Distrikt II sechs verschiedene Spechtarten nachgewiesen.
Weitergehend beantragt das Bündnis für Dachau:
b) Eine Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,
Fürstenfeldbruck zu den (unten aufgeführten) fehlenden Punkten und die Aktualisierung des bestehenden Plans.
c) Die Beteiligung der Stabstelle Klimaschutz in die Erstellung der Maßnahmen und des Forstwirtschaftsplan, da die Wälder laut Plan als „Klimawälder“ fungieren.
d) Eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für Natur- und Artenschutz in die Erstellung der Maßnahmen und des Forstwirtschaftsplan, um die Ziele Ökologie, Artenvielfalt und Lebensraum zu behandeln.
e) Eine Neufassung der Beschlussvorlage durch die Abteilung 5.3 Stadtgrün, Umwelt und Stadtbauhof und dem Ausschuss neuerlich zur Beratung und Beschluss vorzulegen.
Begründung:
In dem vorliegenden Forstwirtschaftsplan wird von einem Zeitraum bis 2042 gesprochen. Es ist unbestritten, dass die Folgen des Klimawandels in den nächsten zwanzig Jahren einen wesentlichen Einfluss auf unsere Wälder, der Biodiversität aber auch für die Vitalität haben werden.
Aktuell führen die durch die EU beschlossenen Maßnahmen lediglich dazu, dass mit einer Erwärmung von weit über 2° bis 2100 zu rechnen ist. D.h. es ist mit einem deutlichen Anstieg von
extremen Wetterereignissen zu rechnen, die sogar zu Totalverlusten von Waldgebieten führen können.
Folgende Punkte erachten wir für eine fundierte Beurteilung des Pflegeplans und
für eine Beschlussfassung als besonders wichtig:
Es fehlt eine Untersuchung von klimaextremen Auswirkungen auf die einzelnen
Distrikte. Die Wald-Distrikte liegen in sehr unterschiedlichen Bereichen Dachaus mit unterschiedlichen Bodengegebenheiten und (Grund)Wasserbedingungen. Beispielsweise stand der Stadtwald als Überschwemmungsgebiet bei dem jüngsten Hochwasser großflächig unter Wasser.
Im Forstwirtschaftsplan werden zwar die Funktionen Ökologie, Artenvielfalt, Lebensraum aufgeführt. Es fehlt aber
- eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Vögel, Säugetiere und Insekten. Insbesondere die Bestandsaufnahme von gefährdeten Arten.
- Maßnahmen zum Erhalt als Lebensraum im Rahmen der Folgen des Klimawandels.
- konkrete Hinweise, wie die Nutzungs-Diskrepanz zwischen Klimawald und Erholungswald behandelt werden soll. Angesichts des sich abzeichnenden zunehmenden Siedlungsdrucks, wird der Nutzungsdruck durch Freizeitaktivitäten weiter zunehmen.
- die Auswirkungen von wiederkehrenden Überschwemmungen.
- die Maßnahmen zur Bekämpfung von Neophyten, die für die entstehen kleinflächige Lücken bei „plenterartige Entnahme einzelner hiebsreifer Bäume“ zu erwarten sind. Es ist bekannt, dass insbesondere bei Maschineeinsatz und offenen Boden, schnell mit der Ausbreitung von Neophyten zu rechnen ist. Die angestrebte Naturverjüngung kann dadurch konterkariert werden.
Es sollen daher Maßnahmen zu den oben aufgeführten Themen in den Plan
aufgenommen werden.
Zwar führt der Plan auf, dass der Anteil von „stehenden und liegenden Totholz und Biotopbäumen weiter erhöht werden“ soll. Es leitet sich aber keine Verpflichtung ab. Es wäre folgerichtig und konsequent, in einer gesonderten Verordnung strikte Vorgaben für die Entnahme von Biotopbäume und Altbäume generell zu erlassen.
Für Waldökosysteme sieht die „EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur“ ausgewählte Indikatoren eine positive Entwicklung vor. Unter anderem der Indikator Artenvielfalt und der Waldvogelindex. Es wäre daher folgerichtig für die Dachauer Wälder diese Indikatoren ebenfalls einzusetzen, um die Vitalität und Resilienz überprüfbar zu gestalten
