Bündnis im Stadtrat: Sport- und Kulturförderung ins Gleichgewicht bringen

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Die Stadtratsfraktion des Bündnis für Dachau macht in ihrem Antrag auf offensichtliche Diskrepanzen in den Förderrichtlinien aufmerksam und fordert eine Überarbeitung bzw. deren Angleichung. So werden im Bereich Kultur- und Städtepartnerschaften Reisekosten nur für Dachauerinnen, die ihren ersten Wohnsitz in Dachau haben, bezuschusst – während im Bereich Sport die bloße Mitgliedschaft in einem Dachauer Verein genügt.

Während bei der Vereinsförderung im Kulturbereich seit 10 Jahren so gut wie keine Bewegung festzustellen ist, wird mit der großzügigen Sportförderung Dachaus sogar Werbung in den Nachbargemeinden betrieben.
Kulturvereine müssen um 500€ Budgeterhöhung jahrelang kämpfen, zeitgleich werden im Sportbereich Grundsatzbeschlüsse gefällt, die eine Budgeterhöhung für nur eine Sportabteilung von 19.000€ ausmachen.

Ein Vielzahl anderer Diskrepanzen sind in den verschiedenen Richtlinien zu finden, wie beim Gebäudeunterhalt, den Mieten und auch Grundstockförderungen, die es im Kulturbereich überhaupt nicht gibt.

Was im Breitensport selbstverständlich ist in der Breitenkultur längst nicht angekommen.

Dachau nennt sich Kultur- und Künstlerstadt, fördertechnisch sind wir wohl eher eine Sportlerstadt.

Hier der Antrag:

Sport- und Kulturförderung ins Gleichgewicht bringen

Die verschiedenen Förderrichtlinien der Stadt Dachau in den Bereichen der Kultur und des Sports werden einander angeglichen entsprechend GO Bayern Art 57(1) Aufgaben des eigenen Wirkungskreises.  .

Begründung

Die Große Kreisstadt nennt sich stolz Kultur- und Künstlerstadt. Finanziell betrachtet liegt das Schwergewicht eher auf Sportstadt. Vor den kommenden Haushaltsberatungen sind die Richtlinien so zu überarbeiten, dass beide Bereiche gleichberechtigt behandelt werden.

Folgende Diskrepanzen sind nur beispielhaft aufgeführt.

Förderfähige Betriebskosten
(Sporthallen/Musikheime/Proberäume)
a) Hausmeisterkosten                       (50%               / 0% / 0% )
b) Gebäudeunterhaltskosten (20.000€         / 0€ / 0€ )
c) Sonstige Betriebskosten    (80%               / 0% / 0% )

Reisekosten
Richtlinien der Stadt Dachau zur Förderung von Städtepartnerschafts- und Städtefreundschaftsprojekten:
4.1 Zuwendungen für Vereinsfahrten und Fahrten von bürgerschaftlichen Gruppen werden nur gewährt für Mitglieder der antragstellenden Vereine bzw. bürgerschaftlichen Gruppen, die ihren ersten Wohnsitz in der Stadt Dachau haben.
Richtlinien zur Förderung des Sports in der Stadt Dachau
5. Reisekostenzuschüsse – hier ist dieser Hinweis nicht enthalten

Allgemeiner Sport- und Kulturzuschuss pro Mitglied (2.-€ /0.-€)

Mieten städtischer Gebäude
Während die Schulturnhallen den Sportvereinen überlassen werden, müssen für die Proberäume in städtischen Gebäuden monatliche Mieten bezahlt werden.

Vereinsförderungen
Das Gesamtbudget der Kulturvereine stieg in den letzten 10 Jahren gerade mal von 170.000€ auf 180.000€.
Allein der Beschluss die Reisekosten für den von Schwabhausen übernommene Abteilung Tischtennis zu übernehmen, übersteigt in der 10-Jahresbetrachtung den Gesamtbetrag der Kulturvereine.

In der Zusammenschau dieser beiden Förderbereiche hat sich also in den letzten Jahren eine Schieflage entwickelt, die überdacht werden sollte. Dabei muss es nicht nach Ansicht unserer Fraktion nicht unbedingt zu Kürzungen kommen.

Andererseits gehören die Förderungen des Breitensports und entsprechend die Förderungen der „Breitenkultur“ besonders gewichtet. Spitzensport ist dann im Rahmen der jeweiligen finanziellen Möglichkeiten zu fördern.

Mit äußerstem Verständnis und Bescheidenheit haben die Kulturvereine sich in den Corona-Jahren in Hinblick auf die Haushaltslage zurückgenommen.

Bay GO Art 57 (1) Aufgaben des eigenen Wirkungskreises
(1) 1Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Feuersicherheit, der öffentlichen Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur- und Archivpflege; hierbei sind die Belange des Natur- und Umweltschutzes zu berücksichtigen. 2Die Verpflichtung, diese Aufgaben zu erfüllen, bestimmt sich nach den besonderen gesetzlichen Vorschriften.

(3) Übersteigt eine Pflichtaufgabe die Leistungsfähigkeit einer Gemeinde, so ist die Aufgabe in kommunaler Zusammenarbeit zu erfüllen.

Für die Fraktion Bündnis für Dachau

                                                                                    Kai Kühnel




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