Einstimmig hat der Bauausschuss beschlossen, dass eine Genehmigung für den Neubau Landratsamt erst nach Erstellung eines neuen Gründungskonzeptes in Aussicht gestellt werden kann. Das vorgelegte Gründungskonzept mit Bohrpfählen unter den umgebenden Straßen hindurch (Weiherweg, Brucker-Str, Bgm.-Zauner-Ring) wurde vom Ausschuss nicht akzeptiert.
Wenn also suggeriert wird, dass mit einer Genehmigung im Herbst 2023 zu rechnen ist, ist fraglich ob bis dahin ein neues Gründungskonzept vorliegt, ob es rechtzeitig dem Bauausschuss vorgelegt worden ist, dass dieses zum Beschluss dem Stadtrat weitergeleitet werden kann, und dann die Genehmigung nach dem Stadtratsbeschluss noch im Jahr 2023 fertig gestellt werden kann.
Für die Kreisräte dürfte durchaus interessant werden mit welchen Haushaltsmitteln die Überplanung finanziert werden soll.
