Der Familien- und Sozialausschuss hat heute beschlossen, dass weiterhin das Konzept einer teildezentraler Unterbringung von Obdachlosen bleibt.
Derzeit stehen in der Stadt Dachau zur Unterbringung von obdachlosen Menschen 18 Wohnungen von 2 bis 5 Zimmern zur Verfügung.
Auch der Beschluss vom 19.05.2017 für diesen Zwecke bei Wohnobjekten ein dingliches Vorkaufsrecht wahrzunehmen wurde aufrecht erhalten.
OB Hartmann erklärte mehrfach und wiederholt, dass ein Vorkaufsrecht erst nach intensiver Prüfung durch die Verwaltung überhaupt vorgeschlagen werde. So kam es bisher lediglich zu zwei Vorschlägen (die dennoch vom Stadtrat abgelehnt wurden) wobei 21 Vorschläge schon im Vorfeld verworfen wurden.