Der BR berichtet über ein interessantes Urteil:
Gericht kippt Windrad-Genehmigung aus Denkmalschutzgründen
Na, vielleicht muss jetzt der Wind-Teilflächennutzungsplan um noch eine Folie ergänzt werden. Und in welche brenzlige Situation gerät jetzt die, die sich für jedes Denkmal einsetzt, die der viel zu wenig Windstandorte ausgewiesen sind, und die der Abwägungsprozesse völlig fremd sind.
