Im Bericht der Dachauer Nachrichten
„Steinkirchner Windrad: Landwirt siegt vor Verwaltungsgericht“
wird die aktuelle Rechtslage deutlich.
Der gemeinsame Flächennutzungsplan mit der 900 m Abstandsregel ist rechtlich nicht haltbar. Jetzt tritt genau das ein, was wir bei unserer Begründung zur Ablehnung dieses Konzeptes vorgebracht hatten.
Das Planungskonzept des Lankreises ist eine komplette Fehlinvestition.