Balkone und Terrassen: kleiner Unterschied, große Wirkung
Balkone, Loggien und Terrassen gehören zur Wohnfläche, werden jedoch anteilig angerechnet: 25 % standardmäßig, bis 50 % bei guter Lage. Nicht nutzbare Balkone können mit 0 % gewertet werden. Korrekte Flächenberechnung ist essenziell für faire Vermietung.
