Bündnis für Dachau + Volt: Gegen überteuerte Mieten in unserer Stadt!

Avatar von Kai KühnelGepostet von

In Dachau tauchen immer wieder Wohnungsangebote auf, die weit über dem liegen, was laut Mietspiegel erlaubt ist – teils 30 m² für 600 € kalt, manchmal sogar mit „3 Zimmern“ beworben,
aber auch 39,5m2 für 1450 € kalt das sind 36,71 € pro m2
Solche Fälle zeigen: Wir brauchen mehr Kontrolle, Transparenz und Mut, klar Nein zu sagen.

👉 Wir als Bündnis für Dachau + Volt fordern:
Die Stadt soll solche Angebote systematisch prüfen und, wo nötig, Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Wirtschaftsstrafgesetz einleiten.
Außerdem wollen wir mehr Aufklärung für Mieterinnen und Mieter – damit niemand über den Tisch gezogen wird.


🏠 Was viele nicht wissen:
Es gibt zwei Stufen der Mietpreisüberhöhung in Deutschland:

1️⃣ Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStG):
Wenn die Miete mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und der Vermieter die angespannte Marktlage ausnutzt.
➡️ Das ist eine Ordnungswidrigkeit – Bußgeld bis zu 50.000 € möglich.

2️⃣ Mietwucher (§ 291 StGB):
Wenn die Miete mehr als 50 % über dem ortsüblichen Niveau liegt und zusätzlich eine Notlage ausgenutzt wird.
➡️ Das ist eine Straftat – also richtig ernst.


💡 Wir sagen:
Dachau darf kein Ort werden, wo Not zur Einnahmequelle wird.
Faire Mieten sind keine Ideologie, sondern Grundvoraussetzung für eine soziale Stadt. Darum setzen wir uns im Stadtrat dafür ein, dass überteuerte Angebote gemeldet, geprüft und – wenn nötig – sanktioniert werden.

5 Kommentare

  1. Hallo, Herr Kühnel,

    ich habe mir die Mühe gemacht und versucht Ihre beiden Beispielwohnungen zu finden. Die Erste konnte ich leider nicht finden, aber falls es sich um einen Neubau handelt, sind 20 EUR/qm kein Wucher, Neubau fällt auch nicht unter die Mietpreisbremse, hier handelt es sich um einen normalen Marktpreis (Es gibt sogar Neubauten die mit 25 EUR/qm angeboten werden). Die zweite Wohnung konnte ich finden, hier handelt es sich um eine vollmöblierte und ausgestattete Wohnung. Ich finde ihre beiden Beispiele hinken etwas. Mir würde der Ansatz besser gefallen, wie kann man das Bauen günstiger machen, damit im Nachgang die Mieten auch günstiger sind. Wenn ein Eigentümer sich eine Wohnung für 10.000/qm kauft, wird er diese kaum für 10 EUR/qm vermieten können.

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    1. Hallo Frau Widmann,

      Danke für Ihren Kommentar, der mir erlaubt eine andere Sicht der Dinge darzustellen.
      vor der ersten Wohnung hab ich einen Screenshot, aber es ist rechtlich problematisch, dies online zu stellen, die erste Wohnung war ein Altbau.
      Ich finde nicht, dass diese Beispiele hinken, egal ob Neubau oder nicht. Es gibt ja eine eindeutige Rechtslage dazu. Und unser Anliegen ist ja, dass dies von neutraler Stelle geprüft wird.

      Auch Neubauten sind nicht von allem befreit:

      Wenn die Miete völlig überzogen ist (> 50 % über ortsüblich), und jemand in Wohnungsnot gezwungen ist, sie zu akzeptieren, dann greift trotzdem § 291 StGB (Mietwucher).
      Auch § 5 WiStG (Mietpreisüberhöhung) kann Anwendung finden, wenn der Vermieter eine angespannte Marktlage bewusst ausnutzt, selbst wenn der Bau neu ist.

      Das wurde in mehreren Gerichtsurteilen bestätigt, z. B.: LG Hamburg, Urteil v. 10.11.2021 – 318 S 2/21:
      „Auch Neubauten können unter § 5 WiStG fallen, wenn ein erhebliches Missverhältnis vorliegt.“

      4. Was bedeutet das konkret für Dachau

      Wenn ein Vermieter z. B. eine Neubauwohnung zu 35 €/m² kalt anbietet:

      Die Mietpreisbremse greift nicht, aber die Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStG) kann trotzdem vorliegen,
      weil der Maßstab die ortsübliche Vergleichsmiete für vergleichbaren Wohnraum bleibt –
      also nicht „Neubau = Freibrief“, sondern „Neubau = oberes Ende der Skala“.

      Der Möblierungstrick, das ist auch ein Irrglaube, führt nicht dazu, dass dann der Mietpreis nach oben offen ist.

      Deswegen finde ich nicht dass die Beispiele hinken.

      Wenn jemand also eine Wohnung für 10000€ pro qm kauft muss er sich überlegen ob er das entsprechend vermieten kann oder ob der Kaufpreis zu teuer ist.
      Dann ist der neue Eigentümer selbst Schuld wenn er dem Verkäufer auf dem Leim gegangen ist. Der potientielle Mieter trägt keine Schuld.

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      1. Bei den beiden Angeboten stand ja tatsächlich „Ohne Makler“ explizit dabei. Seriöse Makler würden solche Angebote auch nicht einstellen, weil:

        Wenn der Makler wissentlich oder grob fahrlässig ein sittenwidriges, überhöhtes Angebot verbreitet, kann er rechtlich belangt werden:

        📜 § 5 WiStG (Mietpreisüberhöhung) – „Wer als Anbieter oder Vermittler eine unangemessene Miete fordert, sich versprechen lässt oder annimmt …“

        ➡️ Das Wort „Vermittler“ steht explizit im Gesetz!
        👉 Der Makler kann also direkt belangt werden, wenn er eine überhöhte Miete anbietet oder vermittelt.

        Bußgeldrahmen: bis zu 50.000 € (§ 5 Abs. 3 WiStG).

        🔥 3. Strafrechtlich (§ 291 StGB – Mietwucher)

        Hier gilt: Wer die Zwangslage eines anderen ausnutzt, um sich oder einem Dritten Vermögensvorteile zu verschaffen, …

        ➡️ Wenn der Makler wissentlich eine wucherische Miete vermittelt,
        kann er strafrechtlich als Gehilfe oder Mittäter (§§ 25–27 StGB) belangt werden.

        Das wäre dann keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern ein Straftatbestand – also mit Geld- oder Freiheitsstrafe.

        ⚠️ 4. Wettbewerbsrechtlich (UWG)

        Makler müssen auch laut Wettbewerbsrecht (§ 5 UWG) korrekt informieren. Das heißt:
        Keine irreführenden Angaben zur Wohnfläche, Zimmerzahl oder Ausstattung.
        Kein „Schönreden“ überhöhter Preise.

        Ein Makler, der z. B. „Luxus-Appartement 39 m² – 1.450 € – top Preis!“ schreibt, obwohl das völlig marktunüblich ist, handelt wettbewerbswidrig und kann abgemahnt oder verklagt werden.

        💬 5. Berufsrechtliche Konsequenzen

        Makler benötigen eine § 34c-Gewerbeerlaubnis.
        Bei wiederholten oder vorsätzlichen Rechtsverstößen kann: die Gewerbeerlaubnis entzogen werden, oder eine Geldbuße verhängt werden.
        Daher sind seriöse Makler bei sowas sehr vorsichtig – oder sollten es zumindest sein.

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  2. Hallo, Herr Kühnel,

    Sie mögen aus Sicht der Mieter Recht haben. Es stellt sich mir aber die Frage, was die Politik machen kann, um den Mietmarkt zu entspannen, ohne davon auszugehen, dass jeder der eine Wohnung besitzt und vermietet ein Goldesel ist. Sie schreiben in einem älteren Beitrag, der Vermieter kann auf umlagefähige Nebenkosten verzichten, hier müssten Sie mir erklären, warum ein Vermieter das machen soll?

    Ich finde Ihre Ansätze sehr ideologisch (was ich grundsätzlich auch nicht falsch finde), aber dann bräuchten Sie Vermieter, die viel Geld haben und sehr sozial eingestellt sind. Ich wage zu bezweifeln, dass Sie viele finden.

    Eine Wohnung als Privatmann ist nun mal eine Geldanlage und die macht man nur, wenn eine Rendite hinten raus kommt, sonst packt man sein Geld in ein anderes Investement. Wenn aufgrund der hohen Boden- und Baupreise niemand mehr privat investiert, wird nicht mehr Wohnraum geschaffen und der Mietmarkt wird noch angespannter.

    Aber um nun nochmal den Bogen zu Ihrem Eintrag zu spannen, natürlich muss Wucher bekämpft werden, aber 20 Euro/qm für Neubau ist in Dachau wohl eher marktüblich, wenn man sich Immoscout anschaut. Vielleicht müsste die Politik dafür sorgen, dass z.B. Genossenschaftswohnungen gebaut werden, als nur die „bösen Vermieter“ ins Visier zu nehmen.

    Schönen Abend

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    1. Guten MorgenFrau Widmann,
      ich finde es bemerkenswert, dass Sie das Wort ideologisch nicht automatisch negativ verstehen. „Ideologisch“ heißt im Kern ja nur, dass Denken und Handeln auf bestimmten Werten beruhen – nicht, dass man dogmatisch ist. Trotzdem würde ich unsere Serie zu Vermietern und Mietern eher als idealistisch denn als ideologisch bezeichnen.

      Ich selbst wohne zur Miete. Mein aktueller Vermieter ist sehr fair – das war nicht immer so. Diese Erfahrungen prägen den Blick auf das Thema.

      Trotz Ihres Einwands bleibe ich dabei: Das Risiko eines Fehlinvestments darf nicht auf die Mieterinnen und Mieter abgewälzt werden. Maßstab sind dabei nicht Immobilienportale, sondern Mietspiegel und Rechtsprechung.

      Zum Thema Genossenschaften: Das Bündnis für Dachau steht seit jeher positiv zu ihnen. Leider lassen die derzeitigen Bodenpreise Genossenschaften kaum noch Spielraum – ein strukturelles Problem, das wir politisch angehen müssen.

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