Manchmal geraten Mieterinnen und Mieter in eine schwierige Lage – Jobverlust, Krankheit oder andere soziale Gründe. Viele Vermieterinnen und Vermieter möchten in solchen Fällen helfen und die Miete für eine gewisse Zeit senken. Doch bringt das steuerliche Nachteile?
Die Antwort: Nein, solange die 66 %-Regel beachtet wird.
- Liegt die reduzierte Miete weiterhin über 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete, bleibt sie steuerlich voll anerkannt.
- Zwischen 50 % und 66 % prüft das Finanzamt, ob über die Dauer noch ein Überschuss zu erwarten ist.
- Unter 50 % werden Werbungskosten anteilig gekürzt.
Beispiel Dachau:
Wohnung Baujahr 1972, 75 m².
- Ortsübliche Vergleichsmiete: 900 € kalt
- 66 % Grenze: ca. 592 €
Wenn ein Vermieter die Miete für 6 Monate von 900 € auf 650 € senkt, bleibt er deutlich über der 66 %-Grenze. Steuerlich gibt es keine Nachteile – und für die Mieter ist es eine wichtige Entlastung.
Unsere Botschaft:
Fair vermieten heißt auch: In schwierigen Zeiten Solidarität zeigen. Befristete Mietsenkungen helfen sofort – und sind steuerlich sicher.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Maßgeblich ist immer die individuelle Situation. Bitte im Zweifel beim Steuerberater oder Finanzamt nachfragen.
