Soziale Verantwortung – befristete Mietsenkung ohne Risiko

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Manchmal geraten Mieterinnen und Mieter in eine schwierige Lage – Jobverlust, Krankheit oder andere soziale Gründe. Viele Vermieterinnen und Vermieter möchten in solchen Fällen helfen und die Miete für eine gewisse Zeit senken. Doch bringt das steuerliche Nachteile?

Die Antwort: Nein, solange die 66 %-Regel beachtet wird.

  • Liegt die reduzierte Miete weiterhin über 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete, bleibt sie steuerlich voll anerkannt.
  • Zwischen 50 % und 66 % prüft das Finanzamt, ob über die Dauer noch ein Überschuss zu erwarten ist.
  • Unter 50 % werden Werbungskosten anteilig gekürzt.

Beispiel Dachau:
Wohnung Baujahr 1972, 75 m².

  • Ortsübliche Vergleichsmiete: 900 € kalt
  • 66 % Grenze: ca. 592 €

Wenn ein Vermieter die Miete für 6 Monate von 900 € auf 650 € senkt, bleibt er deutlich über der 66 %-Grenze. Steuerlich gibt es keine Nachteile – und für die Mieter ist es eine wichtige Entlastung.

Unsere Botschaft:
Fair vermieten heißt auch: In schwierigen Zeiten Solidarität zeigen. Befristete Mietsenkungen helfen sofort – und sind steuerlich sicher.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Maßgeblich ist immer die individuelle Situation. Bitte im Zweifel beim Steuerberater oder Finanzamt nachfragen.

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