Nicht immer muss alles über Nebenkosten abgerechnet werden. Vermieterinnen und Vermieter können auch Vereinbarungen mit den Mietern treffen: Wer Gartenpflege oder ähnliche Arbeiten übernimmt, erhält dafür einen Mietnachlass.
Die Regel:
Steuerlich zählt nicht nur der Geldbetrag, sondern die vereinbarte Gesamtmiete. Wenn also 600 € Kaltmiete angesetzt sind, aber 100 € durch Arbeitsleistung (z. B. regelmäßiges Rasenmähen, Winterdienst, Treppenhausreinigung) abgegolten werden, gilt für das Finanzamt trotzdem die volle Miete von 600 €. Damit bleibt auch die 66 %-Grenze gewahrt.
Beispiel Dachau:
Wohnung Baujahr 1972, 75 m².
- Ortsübliche Vergleichsmiete: 900 € kalt
- 66 % Grenze: ca. 592 €
Wenn ein Mieter 500 € zahlt und zusätzlich Gartenpflege im Wert von 100 € übernimmt, liegt die Gesamtmiete bei 600 € → steuerlich voll anerkannt.
Unsere Botschaft:
Fair vermieten heißt auch: Zusammenarbeit statt Abrechnung. Mietnachlass gegen Mithilfe entlastet die Mieter, stärkt die Nachbarschaft und bleibt steuerlich unproblematisch.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Maßgeblich ist immer die individuelle Situation. Bitte im Zweifel beim Steuerberater oder Finanzamt nachfragen
