Immer wieder stellt sich die Frage: Kann man Balkone oder Terrassen bei der Wohnfläche einfach weglassen?
Die Antwort: Nein. Balkone, Loggien und Terrassen gehören zur Wohnfläche. Aber sie werden nur anteilig angerechnet:
- Standard: 25 %, also zu einem Viertel
- Bei besonders guter Lage oder Ausstattung: bis zu 50 %
- Nur wenn ein Balkon praktisch nicht nutzbar ist, kann er im Einzelfall mit 0 % angesetzt werden. Besonders kleine oder kaum begehbare Balkone dürfen nach Gerichtsentscheidungen ganz unberücksichtigt bleiben.
Das heißt: Der Spielraum liegt nicht im Weglassen, sondern in der Wahl des Anrechnungsfaktors. Wer hier konservativ bleibt, ist rechtlich und steuerlich auf der sicheren Seite.
Unsere Botschaft:
Fair vermieten bedeutet auch, Flächen korrekt zu berechnen – nicht schöngerechnet, sondern nachvollziehbar.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Maßgeblich ist immer die individuelle Situation. Bitte im Zweifel beim Steuerberater oder Finanzamt nachfragen.
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