Wie eine „Empfehlung“ zu einer „Entscheidung“ und zu einem Desaster um die Erhöhung der Turnhallengebühren geführt hat

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Jetzt, nachdem es in der Öffentlichkeit rumort hat und verschiedene Stellungnahmen von Beteiligten publik geworden sind, hat nun Landrat Löwl die der Entscheidung zugrundeliegenden Fakten und Beratungen öffentlich gemacht.
Es mag schon sein, dass, wie geschrieben „alle Teilnehmer einig waren, dass die eigentlich guten Kommunikationswege in diesem Fall nicht funktioniert haben.“ Doch ist schlechte Kommunikation das ausschlaggebende Problem gewesen?

Link zu: Die Turnhallenaffäre – Landrat rechtfertig Vorgehensweise

Genauso auch darüber, ob es unbedingt sein musste, diese schwerwiegende Entscheidung als Tischvorlage unmittelbar zur Abstimmung den Kreisräten vorzulegen. Dass dieses Vorgehen einen großen Beitrag zu dem Scherbenhaufen geleistet hat, sollte klar geworden sein. Jetzt im Nachhinein zu sagen, es hätten ja öffentliche Vorberatungen gegeben, ändert an der Tatsache nichts.

Ja, weil im Grunde schon in den öffentlichen Sitzungen am 22. März und dann am 14. Juni falsch abgebogen wurde und es genug Zeit gegeben hätte, um die Notbremse reinzuhauen. Spätestens in Verbindung mit der Debatte um die Kreisumlage und den prekären Haushaltslagen der Kommunen, hätte vielen im Kreisausschuss klar sein können, dass diese Erhöhung den Kommunen, als die „rechtlich Zuständigen zur Förderung des Breitensports“ eine weitere nicht zu schließende Lücke in die Finanzen reißt.

Link zu: Haushaltsberatungen Dachau

Für uns, als kommunalpolitische Gruppe mit Fraktionen im Stadtrat und Kreistag bleibt ein pelziger Nachgeschmack, wie nun die Umstände der Abstimmung aus der Nicht-Öffentlichen Sitzung an die Öffentlichkeit gekommen ist. Wir müssen auch der Frau Burgmaier widersprechen, es müssen sich nicht ALLE Fraktionen fragen, wie es dazu gekommen ist. Zur Erinnerung. Es gibt auch Kreisräte, die nicht an der Entscheidung beteiligt waren, weil nicht im Kreisauschuss.

Man kann auch Nachsicht üben. Die Kreisräte haben anscheinend die in wohlgeformten Verwaltungs- und Juristendeutsch formulierten „Sachargumente“ und „Berechnungsgrundlagen“ nicht in vollem Umfang erfasst und so auch nicht die Tragweite der Entscheidung.

Die Lawine in Zeitlupe ist schon in Fahrt gekommen als der Beschluss gefasst wurde, die Turnhallengebühren anzupassen und „auf das Niveau der allgemeinen Anmietungskosten bei Gemeinden und Vereinen anzuheben“ und dann der „Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV) zu folgen und die Gesamtkosten, also inkl. Investitionen zur Grundlage zu machen.“

Dass die Erhöhung, welche der Prüfungsverband „empfohlen“ hat, nun doch nicht so alternativlos ist, zeigt sich jetzt. Denn nun hat sich ergeben, dass die „Hallengebühren damit wohl im Bereich um die 20€/h pro Halleneinheit bewegen dürften.“

Vielleicht sollte das Landratsamt dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband mal verdeutlichen, welche Folge sogenannte „Empfehlungen“ haben können. Ganz besonders wenn es um den Zusammenhalt unserer Zivilgesellschaft geht.

„Kommunale freiwillige Leistungen“ sind ein Baustein im Fundament für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Fallen diese weg, kommt das Fundament ins Rutschen..

Und, vielleicht sollten Kreis- und Stadträte bei Entscheidungen doppelt genau hinschauen, insbesondere, wenn sie durch vermeintliche Alternativlosigkeiten begründet sind.

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