Durchführungsvertrag Neubau Landratsamt unvollständig – vertagt.

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In der Bauausschusssitzung am 14.11.23 wurde der Durchführungsvertrag für den Neubau des Landratsamtes vertagt. Ein wesentlicher Kritikpunkt des Bündnis für Dachau wurde im Vorfeld zwar ausgeräumt:
Die über 100 horizontalen Rückverankerungen unter den Straßen der Stadt Dachau hindurch sind Geschichte.

Der Vorhabenträger erklärt nun, den Baugrubenverbau ohne Rückverankerungen durchzuführen. Im § 7
Baugrubenherstellung und Rückverankerungen wird festgehalten, dass der Vorhabenträger (Landkreis Dachau) den Baugrubenverbau ohne Rückverankerungen durchführt.

Allerdings war der Landkreis aufgefordert ein neues Gründungskonzept vorzulegen, das ist nicht geschehen. Kein Stadtrat und kein Kreisrat weiß also mit welchem Aufwand die 2 geschossige Tiefgarage und die 7 Geschosse darüber in dem ehemaligen Weiher gegründet werden soll.

Das ist ohnehin egal – Kosten spielen keine Rolle – die werden einfach auf die Gemeinden des Dachauer Landkreises umgelegt.

Auf einen weiteren Knackpunkt machte in der Sitzung Bauausschussmitglied Kai Kühnel aufmerksam. Das Mobilitätskonzept wird im Vertrag nicht als verbindliche Anlage aufgeführt. Auch im Bebauungsplan wird das Mobilitätskonzept nur ein paar mal in den Erläuterungen erwähnt, nicht jedoch im verbindlichen Satzungsteil.
Aber auf Grundlage des Mobilitätskonzepts soll auf 25% der Stellplätze verzichtet werden.

Dem Ansinnen des Bündnis für Dachau folgte der Ausschuss letztendlich und vertagte den Punkt Durchführungsvertrag Neubau Landratsamt mit der Maßgabe den Punkt zu klären.

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