Das Anliegen von SPD, Gründe und Bündnis für Dachau am Augustenanger mittels einer Bebauungsplanung die Erhebung von Folgekosten in Kraft zu setzen und so die Lasten dür die Stadt Dachau zu lindern ist an der Mehrheit gescheitert.
Stattdessen wurde die Wiederweiterverfolgung eine Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung beschlossen, die aber die neuen Vorbescheide nach §34 BauGB berücksichtigt, beschlossen.
Diese neuen Vorbescheide sind nach unserer Meinung rechtswidrig, die Gegenseite sieht das allerdings anders. Wichtig ist, die neuen Vorbescheide lösen weiteres Baurecht nach §34 in dem Umgriff aus. Für Baurecht nach §34 (umliegende Bebauung) können keine Folgekosten in Ansatz gebracht werden. So wird unserer Meinung nach, die SOBON ausgehebelt.
