Landtagswahl: Überwachung und Transparenz

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Bei der dritten These sind sich alle einig: ABLEHNUNG

Staatliche Behörden wie der Verfassungsschutz müssen auch ohne konkreten Verdacht auf Telefon- und Internetdaten von Bürgerinnen und Bürgern zugreifen können.

Bei der vierten These schert einzig und allein Bernhard Seidenath von der CSU aus.

Ministerien und Behörden in Bayern müssen Informationen wie z.B. Verträge und Gutachten für alle Bürgerinnen und Bürger im Internet veröffentlichen (Transparenzgesetz).

Nachdem Motto in Bayern ist doch alles gut, begründet er seine Haltung wie folgt: Wir sind für Informationsfreiheit und Transparenz. Die aktuelle Rechtslage stellt einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Informationsinteresse und dem Interesse an einem wirksamen Datenschutz dar. Nicht alle Daten, die die Bürger der Verwaltung anvertrauen, sollen für jedermann zugänglich sein.

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