Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Dachau von 20% auf 15% gesenkt

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Der Familien- und Sozialausschuss des Stadtrates hat am 08.05.2013 einstimmig beschlossen, bei der bayerischen Staatsregierung für das Stadtgebiet die Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20% auf 15% zu beantragen.
Die Staatsregierung hat nunmehr mit Wirkung vom 01.08.2013 beschlossen, auch die Große Kreisstadt Dachau in die entsprechende Verordnung aufzunehmen. 

Damit gilt seit 01.08.2013 im Stadtgebiet eine Kappungsgrenze von 15% innerhalb von 3 Jahren bei Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverträgen. 

Die Stadt nutzt damit die ihr eingeräumten Möglichkeiten, um Mieterhöhungen zu begrenzen. 

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