Bei der Wiedervorlage des Bebauungsplanentwurfes fand sich kein „Hochhaus“ mehr im Entwurf. Dem Seniorenwohnheim an der Freisinger Straße stimmte das Bündnis nur wegen des besonderen Umstandes zu, dass hier eine Klage gegen die Stadt Dachau läuft, die der Bauwerber fallen läßt, wenn das Altenwohnheim genehmigt wird.
Auf 70% der Fassadenfläche dürfen keine öffenbaren Fenster eingebaut werden. Das Bündnis verglich die Anlage deswegen mit einem „Altengefängnis“,
