Transparenzbekanntmachung zur Oberbürgermeister-, Stadtrats- Landrats- und Kreistagswahl am 08. März 2026
Hinweis gemäß Verordnung (EU) 2024/900:
Diese Mitteilung erfolgt gemäß der EU-Verordnung 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPW-VO).
Sponsor
Bündnis für Dachau
programm (at) buendnis-fuer-dachau.de
www.buendnis-fuer-dachau.de
Vertreten durch den Sprecher Mike Berwanger
Kontrollierende Einrichtung
Bündnis für Dachau, Pacellistr. 25, 85221 Dachau
Art der politischen Werbung
Gestaltung, Druck und Veröffentlichung analoger Wahlkampfmittel (Anzeigen in Zeitungen, Flyer, Plakate, Broschüren) stehen im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 in Dachau.
Zeitraum der Veröffentlichung
Voraussichtlich Oktober 2025 bis März 2026
Finanzierung
Alle beschriebenen Maßnahmen werden aus Eigenmitteln des Bündnis für Dachau finanziert. Es fließen keine Zuwendungen aus dem Ausland.
Anbieter und Herausgeber:
Beratende Agentur (inhaltlich-strategische Begleitung der Kampagne):
- keine
Herausgeber von Plakatflächen:
Stadt Dachau und Gemeinden
Zeitungsanzeigen:
DACHAUER NACHRICHTEN, Münchner Zeitungsverlag GmbH & Co. KG, Paul-Heyse-Str. 2-4, 80336 München, E-Mail: Stefan.Langer@merkurtz.media, https://www.merkur.de, Art der Dienstleistung: Zeitungsanzeigen.
Druckdienstleister:
- Flyeralarm GmbH, Würzburg (technische Nebendienstleistung, ohne Einfluss auf Inhalt oder Platzierung)
Verarbeitung personenbezogener Daten
Für diese Werbemaßnahmen werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet und kein Targeting oder Anzeigenschaltungsverfahren im Sinne von Art. 18 TTPW-VO eingesetzt. Die Werbung erfolgt ausschließlich analog.
Archivierung
Diese Transparenzbekanntmachung wird für sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung aufbewahrt.
Dachau, im Januar 2025
- Link zur EU-Verordnung: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/
